Verursachergebühr
Mehr zu Sackgebühren, alten Gebührenmarken und der Containerpflicht für Betriebe.
Gebührensack und Kleinsperrgutmarke
An den Tagen der Kehrichtabfuhr werden Kehricht aus den Haushalten und grösserer brennbarer Abfall (Kleinsperrgut) – wie kleine Möbel, Teppiche oder Plastikstühle – bereitgestellt.
Hauskehricht wird in den blauen Gebührensäcken bereitgestellt. Kleinsperrgut muss mit einer Kleinsperrgutmarke markiert werden. Die Gebührensäcke und Kleinsperrgutmarken sind im Detailhandel erhältlich.
Preise Gebührensack-Rollen (ab 1. Januar 2018)
Grösse | Fr. |
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Rolle 17-Liter-Säcke (10 Säcke) | 6.95 |
Rolle 35-Liter-Säcke (10 Säcke) | 13.95 |
Rolle 60-Liter-Säcke (10 Säcke) | 23.90 |
Rolle 110-Liter-Säcke (5 Säcke) | 21.90 |
Preis Kleinsperrgutmarke
Grösse | Fr. |
---|---|
Kleinsperrgut*-Marken, 10er-Pack (*50x50x100 cm) | 43.90 |
Grüngut im Container
Containervolumen | Jahresgebühr (exkl. MWST)* |
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140 Liter | Fr. 50.00 |
240 Liter | Fr. 85.00 |
360 Liter | Fr. 143.00 |
600/660 Liter | Fr. 215.00 |
770/800 Liter | Fr. 290.00 |
*Marktkunden (Unternehmen mit schweizweit mehr als 250 Vollzeitstellen) bezahlen die doppelte Jahresgebühr (wird durch Entsorgung + Recycling Stadt Bern verifiziert).
Weitere Informationen und Anmeldung finden Sie unter: Grünabfuhr.
Tarife Gewerbekehricht
(per 1. Januar 2018)
Gebühr für entsorgten Abfall (inkl. MWST) | Fr. 29.90/100 kg |
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Andockgebühren pro Leerung (inkl. MWST): | |
240L-Container | Fr. 7.50 |
360L-Container | Fr. 5.50 |
600/660L-Container | Fr. 3.50 |
770/800L-Container | Fr. 1.50 |
Seit dem 1. Mai 2007 gilt für alle Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungs-Betriebe die Containerpflicht. Das heisst: Siedlungsabfälle müssen in Containern bereitgestellt werden, nicht weiter zulässig sind Gebührensäcke. Diese Massnahme erlaubt es, die Entsorgungskosten nach Gewicht zu verrechnen, entlastet Mitarbeitende der Kehrichtabfuhr körperlich und verbessert das Stadtbild. Die Befreiung von der Containerpflicht ist – nach Prüfung eines schriftlichen Antrags (PDF, 168.8 KB) – nur in Ausnahmefällen und nach bestimmten Kriterien möglich.
Seit 1. Januar 2015 gilt ebenfalls für die Grünabfuhr Containerpflicht.
Bezug
Fertig ausgerüstete Container mit Transponder und offiziellem Kleber können über Entsorgung + Recycling gekauft werden.
Gebühren
Verrechnet wird beim gewerblichen Abfall die Entsorgung durch Gewichtsverwiegung der Container und eine Andockgebühr pro Entleerung. Bei der Grüngutabfuhr wird eine Jahresgebühr (in Abhängigkeit der Containergrösse) verrechnet.

Liberalisierung Gewerbekehricht (VVEA)
Seit 1. Januar 2019 ist die neue Verordnung des Bundes über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen in Kraft. Die neue Verordnung passt das Entsorgungsmonopol der öffentlichen Hand für Siedlungsabfälle an. Betroffen sind Grossunternehmen mit mehr als 250 Vollzeitstellen schweizweit.
Was hat sich geändert?
Neu gelten Abfälle, die von Unternehmen mit mehr als 250 Vollzeitstellen (schweizweit) stammen, nicht mehr als «Siedlungsabfälle» im Sinne der Gesetzgebung, sondern als «übrige Abfälle». Solche Abfälle fallen seit dem 1. Januar 2019 nicht mehr unter das Entsorgungsmonopol der Stadt Bern und die genannten Unternehmen sind frei in der Wahl Ihres Entsorgungsdienstleisters. Die Betriebe müssen keine Abfallgrundgebühren mehr bezahlen.
Wir bieten Ihnen ein dienstleistungsorientiertes Entsorgungsportfolio
Als professioneller Entsorgungsbetrieb mit langjährigem Know-how bieten wir Ihnen ein attraktives Dienstleistungsportfolio für die fachgerechte Entsorgung aller Abfälle. Unsere Kundenberater zeigen Ihnen gern unser Angebotsspektrum auf und erstellen eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte, individuelle Offerte. Kontaktieren Sie uns unter Tel. 031 321 79 79 oder via E-Mail: entsorgung@bern.ch
Weitere Informationen finden Sie unter: Gewerbeabfall.