Neue Abfallverordnung VVEA
Seit 1. Januar 2019 ist die neue Verordnung des Bundes über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen in Kraft. Die neue Verordnung passt das Entsorgungsmonopol der öffentlichen Hand für Siedlungsabfälle an. Betroffen sind Grossunternehmen mit mehr als 250 Vollzeitstellen schweizweit.
Freie Wahl bei der Entsorgung
Seit dem 1. Januar 2019 gelten Abfälle, die von Unternehmen mit mehr als 250 Vollzeitstellen (schweizweit) stammen, nicht mehr als «Siedlungsabfälle» im Sinne der Gesetzgebung, sondern als «übrige Abfälle». Solche Abfälle fallen nicht mehr unter das Entsorgungsmonopol der Stadt Bern und die genannten Unternehmen sind frei in der Wahl Ihres Entsorgungsdienstleisters. Die Betriebe müssen keine Abfallgrundgebühren mehr bezahlen.
Wir sorgen für die Entsorgung
Wir sorgen auch weiterhin für die fachgerechte Entsorgung Ihrer Abfälle - wenn Sie dies wünschen. Unsere Tarife für die Entsorgung von Gewerbekehricht sind in der Entgelteverordnung der Stadt Bern geregelt. Sie finden einen Auszug daraus im Downloadbereich unten. Eine einfache Tarif-Übersicht inklusive dem Dienstleistungsportfolio finden Sie dort ebenfalls. Wünschen Sie eine vollumfängliche Beratung von unseren Kundenberatern? Kontaktieren Sie uns unter Tel. 031 321 79 79 oder via E-Mai an: entsorgung@bern.ch
Was gilt für öffentliche Verwaltungen?
In der angepassten Verordnung nicht klar geregelt war bis anhin die Abfallentsorgung von öffentlichen Verwaltungen, welche gemäss Gesetz keine Unternehmen sind.
Am 1. April 2020 ist die diesbezügliche Gesetztesänderung in Kraft getreten, welche diejenigen Abfälle aus öffentlichen Verwaltungen als Siedlungsabfälle kategorisiert, die betreffend Inhaltsstoffen und Mengenverhältnissen mit Haushaltsabfällen vergleichbar sind. Diese werden entsprechend dem Entsorgungsmonopol der öffentlichen Hand unterstellt.