Hauskehricht und brennbares Kleinsperrgut
Entsorgung von brennbaren Abfällen wie Windeln, Verbundmaterialien, Waschmittelbehälter etc. sowie brennbares Kleinsperrgut (z.B. Besen, Kleinmöbel etc.)
Wann
An den Tagen der Hauskehrichtabfuhr, gemäss Abfallkalender.
Bereitstellungszeiten:
Kreis A + B: 7.00 Uhr, max. 12 Std. vorher
Kreis C: 9.00 Uhr, max. 3 Std. vorher
Diese Bereitstellungszeiten sind zwingend einzuhalten. Abweichungen sind aufgrund von Baustellen, Anlässen und unvorhergesehenen Ereignissen immer möglich. So kann die Route grundsätzlich täglich ändern und damit auch die Abfuhrzeiten an einer bestimmten Adresse. Die Touren beginnen aber immer um 07.00 Uhr, weshalb um diese Zeit auch alle Säcke bzw. Container bereitgestellt sein müssen.
Wie und wo
Am Strassen-, Trottoirrand oder am Bereitstellungsort. Hauskehricht in Gebührensäcken bereitstellen (nicht aufgehängt oder zugedeckt). Verwenden Sie für die Bereitstellung wenn immer möglich Container (für Kehricht Stahlcontainer oder anthrazitfarbene Kunststoffcontainer). Container sind über Entsorgung + Recycling oder im Fachhandel erhältlich. Containeranmeldung und Auskunft: Telefon 031 321 79 79.
Gewerbliche Abfälle werden ausschliesslich in Containern bereitgestellt.
Brennbares Kleinsperrgut in Bündeln (max. 50×50×100 cm, 25 kg) mit Kleinsperrgutmarken bereitstellen oder in einen Entsorgungshof bringen. Gebührensäcke und Kleinsperrgutmarken sind im Detailhandel erhältlich.
Was nicht
Spritzen, unbrennbares wie Metall, Glas, Spiegel, Steingut, Elektrogeräte, Chemikalien, Batterien, Spraydosen, Sonderabfälle, Toner, Flüssigkeiten