Betreuungsgutsprachen
Brauchen Sie Unterstützung im Alltag, wissen jedoch nicht, wie Sie diese finanzieren können?

Die Stadt Bern bietet seit Mai 2019 die Möglichkeit der Mitfinanzierung verschiedener Unterstützungsangebote. Je nach Ihrem nachgewiesenen Bedarf und Ihrer finanziellen Situation werden folgende Dienstleistungen mitfinanziert.
- Notrufsysteme (PDF, 134.8 KB)
- Hindernisfreies Wohnen / Hilfsmittel (PDF, 337.2 KB)
- Haushalts-/Alltagshilfen (PDF, 38.1 KB)
- Mahlzeitendienste und Mittagstische (PDF, 34.2 KB)
- Besuchs- und Entlastungsdienste (PDF, 57.8 KB)
- Betreute Wohnformen (PDF, 50.1 KB)
AHV-Rentnerinnen und –Rentner mit Wohnsitz in Bern, die gemäss ihrer aktuellsten, definitiven Steuerveranlagung untenstehende Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschreiten, können sich für eine Bedarfsabklärung bei der Pro Senectute anmelden. Pro Senectute wird sich nach Eingang der Anmeldung für die Vereinbarung eines Termins melden.
Berechnungsgrundlage | Einzel- person | Ehepaare |
---|---|---|
Maximales steuerbares Einkommen gemäss Steuerveranlagung (Kanton) |
Fr. 32'000.-- | Fr. 48'000.-- |
Maximales Vermögen gemäss Steuerveranlagung |
Fr. 37'500.-- | Fr. 60'000.-- |
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik «Fragen und Antworten (FAQ)». Falls Sie keine Antwort auf Ihre Frage finden, hilft Ihnen das Kompetenzzentrum Alter gerne weiter: Tel-Nr. 031 321 63 11 oder alter@bern.ch .
Für die Anmeldung stehen Ihnen zwei Varianten zur Verfügung. Falls Sie die letzte definitive Steuerveranlagung in elektronischer Form haben, können Sie die Online-Anmeldung benutzen. Ansonsten steht Ihnen das Anmeldeformular zum Ausdrucken zur Verfügung.
Wenn Sie die finanziellen Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie sich bei der Pro Senectute Kanton Bern für eine kostenlose persönliche Gesundheitsberatung melden.