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Ablauf Einbürgerung

So werden Sie Schweizer Bürgerin oder Bürger. Informationen in Leichter Sprache.

So werden Sie Schweizer Bürgerin oder Bürger

1. Sie melden sich beim Bürger·rechts·dienst an.

Sie bekommen einen Termin für ein Gespräch.

2. Sie haben ein Gespräch beim Bürger·rechts·dienst.

  • Der Dienst prüft:

Dürfen Sie einen Antrag stellen?

  • Der Dienst gibt Ihnen das Formular für Ihren Antrag.

3. Sie füllen das Formular aus.

  • Sie schicken das Formular an den Bürger·rechts·dienst.

4. Der Bürger·rechts·dienst lädt Sie zu einem Gespräch ein.

  • Der Dienst gibt Ihnen wichtige Informationen.
  • Der Dienst prüft Sie:

Können Sie Schweizerin oder Schweizer werden?

5. Sie zahlen Geld für die Bearbeitung von Ihrem Antrag.

  • Der Gemeinde·rat prüft Ihren Antrag.

6. Sie zahlen Geld für die Ein·bürgerung an den Kanton.

  • Der Kanton prüft Ihren Antrag.

7. Sie zahlen Geld für die Ein·bürgerung an den Bund.

  • Der Bund prüft und erlaubt die Ein·bürgerung.
  • Der Kanton gibt Ihnen das Bürger·recht vom Kanton.
  • Die Stadt gibt Ihnen das Bürger·recht von der Stadt Bern.
  • Dann sind Sie Schweizerin oder Schweizer.

Weitere Informationen.

Mehr Informationen zum Thema «Einbürgerung» in schwerer Sprache finden Sie auf der Seite Einbürgerung.

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