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Heimat·schein

Informationen in Leichter Sprache zum Heimat·schein in der Stadt Bern.

Sie sind Schweizerin oder Schweizer?

Dann brauchen Sie einen Heimat·schein.

Der Heimat·schein ist ein wichtiges Papier.

Wie bekommen Sie einen Heimat·schein?

Sie bekommen den Heimat·schein bei Ihrem Heimat·ort.

Sie wissen nicht:

Was ist Ihr Heimat·ort?

Sie finden ihn hier:

  • im Pass
  • in ihrer ID (Identitäts·karte)
  • im Geburts·schein
  • in ihrer Einbürgerungs·urkunde

In Ihrem Heimat·ort gibt es ein Zivil·stands·amt.

Dort müssen Sie den Heimat·schein bestellen.

Wofür brauchen Sie einen Heimat·schein?

Sie wohnen in Bern?

Und Sie sind Schweizerin oder Schweizer?

Dann müssen Sie Ihren Heimat·schein
bei den Einwohner·diensten von der Stadt Bern abgeben.

Die Einwohner·dienste bewahren den Heimat·schein für Sie auf.

Sie ziehen neu in die Stadt Bern:

Bitte melden Sie sich bei den Einwohner·diensten an.

Bringen Sie Ihren Heimat·schein mit.

Dafür haben Sie 14 Tage Zeit.

Sie werden 18 Jahre alt:

Dann müssen Sie erst einmal nichts tun.

Die Einwohner·dienste von der Stadt Bern melden sich bei Ihnen.

Die Einwohner·dienste sagen Ihnen:

Das müssen Sie tun.

Das brauchen wir von Ihnen.

Ihr Zivil·stand oder Ihr Name hat sich geändert:

Zivil·stand bedeutet:

  • ledig
  • verheiratet oder eingetragene Partnerschaft
  • geschieden oder ausgetragene Partnerschaft
  • verwitwet

So kann sich zum Beispiel Ihr Zivil·stand ändern:

Sie haben sich von Ihrem Ehe·partner geschieden.

Dann sind Sie nicht mehr verheiratet.

Sie sind geschieden.

Dadurch hat sich Ihr Zivil·stand geändert.

So kann sich zum Beispiel Ihr Name ändern:

Sie heiraten.

Und Sie über·nehmen den Nach·namen von Ihrer Ehe·partnerin oder ihrem Ehe·partner.

Dann brauchen Sie einen neuen Heimat·schein.

Bitte bringen Sie den neuen Heimat·schein zu den Einwohner·diensten.

Dafür haben Sie 2 Monate Zeit.

Sie sind neu Schweizer Bürger geworden:

Bitte bringen Sie folgendes zu den Einwohner·diensten:

  • den Heimat·schein
  • den Ausländer·ausweis

Dafür haben Sie 2 Monate Zeit.

Ein Kind unter 18 Jahren ist neu Schweizer Bürger geworden?

Auch dann müssen Sie einen Heimat·schein abgeben.

Sie haben Fragen zum Heimat·schein?

Sie können uns anrufen oder vorbei·kommen.

Unsere Kontakt·daten finden Sie in der Box «Zuständige Stelle».

Weitere Informationen.

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