Coronavirus
Die aktuelle Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus ist für alle neu, unbekannt – und stiftet Unsicherheit. Hier finden Sie auf einen Blick die wichtigsten Informationen zu Massnahmen und Kontaktstellen von Bund und Kanton.
Der Bund lockert ab 1. März die nationalen Massnahmen gegen das Coronavirus.
Restaurants, Kultur- und Freizeitbetriebe (drinnen) sowie Sportanlagen (drinnen) bleiben weiterhin geschlossen.
Halten Sie die Verhaltens- und Hygieneregeln des Bundesamts für Gesundheit BAG weiterhin konsequent ein.
Es gilt weiterhin schweizweit eine Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, an Haltestellen und in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Zusätzlich wurde die Maskenpflicht ausgedehnt:
- bei der Arbeit drinnen überall, wo sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält. Auch wenn Sie zu Ihren Arbeitskolleginnen und -kollegen, die sich im gleichen Raum befinden, einen grossen Abstand einhalten können, müssen Sie eine Maske tragen.
- im öffentlichen Raum in belebten Fussgängerbereichen von Zentren und Dorfkernen sowie überall, wo es so viele Personen hat, dass Sie den Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht einhalten können. Dies gilt auch, wenn Sie Freunde und Bekannte unterwegs treffen und den Abstand nicht einhalten können.
- in Schulen ab Sekundarstufe II wie beispielsweise in Gymnasien, Berufsschulen und Fachmittelschulen. Die Maskenpflicht gilt während dem Unterricht sowie in und auf dem Schulareal.
Informationen zum Coronavirus im Kanton Bern
Informationen zu den geltenden Massnahmen, aber auch zur Corona-Impfung und zum Contact-Tracing im Kanton Bern gibt es auf der Seite des Kantons. Die vom Regierungsrat in Kraft gesetzten Bestimmungen für den Kanton Bern sind zum Teil restriktiver, als die vom Bundesrat festgelegten Minimalstandards.