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Lohngleichheit im Beschaffungswesen

Die Stadt Bern setzt bei der Lohngleichheit im Beschaffungswesen auf eine Kombination von Selbstauskünften (Selbstdeklaration), Nachweisen nach Zuschlagserteilung und Lohngleichheitskontrollen. Am 1. Februar 2022 ist die revidierte Beschaffungsverordnung der Stadt Bern in Kraft getreten. Neu müssen Unternehmen ab Einladungsverfahren die Einhaltung der Lohngleichheit nachweisen.

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