Navigieren auf Stadt Bern

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

Unterstützungsrichtlinien Sozialhilfe

Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Richtlinien im Zusammenhang mit der Sozialhilfe.

Grundsätze

Die wirtschaftliche Hilfe im Kanton Bern wird nach den Richtliniender Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) ausgerichtet. Dies, soweit das kantonale Sozialhilfegesetz und die ausführende Sozialhilfeverordnung keine abweichende Regelung vorsehen. Eine Übersicht über die Bemessung der Sozialhilfe ist unter «Materielle Hilfe» zu finden.

Die städtische Sozialhilfe richtet sich im Weiteren nach den Vorgaben der Sozialhilfekommission der Stadt Bern. Mit diesen Vorgaben (Stichwörter) werden die gesetzlichen Bestimmungen erläutert und der kommunale Spielraum ausgenutzt, um eine rechtsgleiche und rechtskonforme Unterstützungspraxis in der Sozialhilfe zu gewährleisten.

Gemäss Artikel 25 des Sozialhilfegesetzes haben die Sozialdienste den Gegebenheiten des Einzelfalls angemessen Rechnung zu tragen. Dieses Grundprinzip der Individualisierung entspricht auch den Richtlinien der SKOS (Kap. A.4).

Konkret bedeutet dies, dass im begründeten Einzelfall von den städtischen Unterstützungsrichtlinien abgewichen werden kann. Die Entscheidungskompetenz dafür liegt beim Sozialdienst. Siehe auch «Ermessen in der Sozialhilfe».

Umsetzung

Die Sozialhilfekommission hat in einem Grundsatzentscheid festgelegt, dass sich die Unterstützung künftig nach dem kantonsweit als Empfehlung ausgestalteten, stichwortartig aufgebauten Handbuch der Berner Konferenz für Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz ausrichtet. Das Handbuch finden Sie hier (Handbuch BKSE Bern oben rechts auswählen). Die Sozialhilfekommission prüft bei jedem Stichwort des kantonalen Handbuchs, ob es für die Stadt verbindlich erklärt wird oder im Einzelfall eine abweichende, auf die Stadt Bern zugeschnittene Regelung erlassen werden soll. Die Umsetzung erfolgt nach und nach. Die bisherigen Stichwörter behalten bis zum Übernahmeentscheid ihre Gültigkeit.

Dort, wo der Übernahmeentscheid bereits gefällt ist, finden Sie beim entsprechenden Stichwort der nachfolgenden Liste den Vermerk «Handbuch BKSE» oder «städtisches Stichwort». Die mit «Handbuch BKSE» vermerkten Stichwörter sind direkt mit dem Handbuch BKSE verlinkt.

Stichworte 

Zur besseren Orientierung haben wir für Sie die Stichwörter in alphabetischer Reihenfolge bereitgestellt. 

Buchstabe A

Buchstabe B

Buchstabe D

Buchstabe E

Buchstabe F

Buchstabe G

Buchstabe H

Buchstabe I

Buchstabe J

Buchstabe K

Buchstabe L

Buchstabe M

Buchstabe N

Buchstabe O

Buchstabe P

Buchstabe R

Buchstabe S

Buchstabe T

Buchstabe U

Buchstabe V

Buchstabe W

Buchstabe Z

Weitere Informationen.

Fusszeile