Erwerbsersatz für Dienstleistende und Mutterschaftsentschädigung
Die AHV-Zweigstelle der Stadt Bern prüft Gesuche von Dienstleistenden und Müttern beziehungsweise deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und richtet die entsprechenden Leistungen aus.

Das Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende sowie bei Mutterschaft (EOG) regelt verbindlich, wer unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Anspruch auf Leistungen hat. Die AHV-Zweigstelle der Stadt Bern ist in ihrem Zuständigkeitsbereich dafür besorgt, dass Versicherte beziehungsweise Arbeitgebende die ihnen zustehenden Leistungen erhalten.
Im Einzelnen beinhaltet dies die folgenden Aufgaben:
- Beraten der Versicherten und Arbeitgebenden in allen Fragen zum Erwerbsersatz
- Entgegennehmen der Gesuche um Ausrichtung von Erwerbsersatz, Beurteilen der Anspruchsberechtigung und Eröffnen des Entscheids
- Ausrichten des Erwerbsersatzes mittels Verrechnung mit den geschuldeten Sozialversicherungsbeiträgen, in Ausnahmefällen direkt an die anspruchsberechtigte Person
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Informationsstelle AHV/IV.
Merkblätter
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Merkblatt Erwerbsersatz bei Dienstleistungen nach Beendigung einer Ausbildung (PDF, 17.6 KB) |