Erwerbsersatz für Dienstleistende, Mutter- und Vaterschaftsentschädigung, Betreuungs- und Adoptionsentschädigung
Die AHV-Zweigstelle Bern-Ostermundigen prüft Gesuche von Dienstleistenden, Müttern und Vätern beziehungsweise deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und führt Beratungen durch.

Das Bundesgesetz über den Erwerbsersatz (EOG) regelt verbindlich, wer unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Anspruch auf Leistungen hat. Die AHV-Zweigstelle Bern-Ostermundigen ist in ihrem Zuständigkeitsbereich dafür besorgt, dass Versicherte beziehungsweise Arbeitgebende die ihnen zustehenden Leistungen erhalten.
Im Wesentlichen beinhaltet dies die folgenden Aufgaben:
- Beraten der Versicherten und Arbeitgebenden in allen Fragen zum Erwerbsersatz
- Entgegennehmen der Gesuche um Ausrichtung von Erwerbsersatz, Mutter- und Vaterschaftsentschädigung sowie Betreuungsentschädigung
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Informationsstelle AHV/IV.
Merkblätter
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Merkblatt Erwerbsersatz bei Dienstleistung nach Beendigung einer Ausbildung (PDF, 33.1 KB) |