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Erwerbsersatz für Dienstleistende, Mutter- und Vaterschaftsentschädigung, Betreuungs- und Adoptionsentschädigung

Die AHV-Zweigstelle Bern-Ostermundigen prüft Gesuche von Dienstleistenden, Müttern und Vätern beziehungsweise deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und führt Beratungen durch.

Neugeborenes Kind. (Bild: pixabay)
Bild Legende:

Das Bundesgesetz über den Erwerbsersatz (EOG) regelt verbindlich, wer unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Anspruch auf Leistungen hat. Die AHV-Zweigstelle Bern-Ostermundigen ist in ihrem Zuständigkeitsbereich dafür besorgt, dass Versicherte beziehungsweise Arbeitgebende die ihnen zustehenden Leistungen erhalten.

Im Wesentlichen beinhaltet dies die folgenden Aufgaben:

  • Beraten der Versicherten und Arbeitgebenden in allen Fragen zum Erwerbsersatz
  • Entgegennehmen der Gesuche um Ausrichtung von Erwerbsersatz, Mutter- und Vaterschaftsentschädigung sowie Betreuungsentschädigung

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Informationsstelle AHV/IV.

Weitere Informationen.

Kontakt

AHV-Zweigstelle Bern - Ostermundigen Telefon +41 31 321 61 61

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