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Familienpflege und Tagespflege

Lebt Ihr Kind unter der Woche in einer Pflegefamilie oder sind Sie auf eine Tagespflege angewiesen? Brauchen Sie Entlastung und kennen die Betreuungsmöglichkeiten nicht? Betreuen Sie ein Kind über mehrere Tage unter der Woche? Gerne informieren wir Sie.

Was Sie über das Pflegekinderwesen wissen müssen

Es existieren verschiedene Arten von Pflegeverhältnissen für Kinder. 

Pflegefamilien betreuen ein Kind in Wochen- oder Dauerpflege als Krisenintervention oder als Entlastung an Wochenenden und in den Ferien. Diese Art von Betreuung erfordert eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten. Fachleute bereiten die Pflegefamilien umfassend auf ihre Aufgabe vor. Wir begleiten im Rahmen der Pflegekinderaufsicht die Familien während der Betreuung.  

Ein Vertrag regelt das Besuchsrecht, die Betreuungszeiten und die Finanzierung. Die Pflegefamilien erhalten eine Entschädigung, die sich an den kantonalen Richtlinien orientiert. Die Pflegekinderaufsicht arbeitet mit den für das Kind zuständigen Beistandspersonen zusammen.  

Pflegefamilien benötigen eine Bewilligung, welche das Kantonale Jugendamt des Kantons Bern erteilt.  

Was Sie über Adoption wissen sollten 

Wenn Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren möchten, sind ein Sozialbericht und ein entsprechender Antrag nötig. In einem intensiven Abklärungsprozess mit mehreren Gesprächen erfassen wir die persönliche Situation der Antragstellenden und klären Fragen der Motivation. Wir legen Wert auf eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit dem Thema «Adoptivkind». 

Bei Kindern, die in der Schweiz geboren wurden, begleiten wir die Adoptiveltern als Pflegekinderaufsicht. 

Wird ein Kind in der Stadt Bern geboren und zur Adoption frei gegeben, übernehmen wir die Vormundschaft bis zur Adoption. Für das Kind wird im ersten Jahr nach der Unterbringung in einer (Pflege-) Familie eine behördliche Massnahme errichtet. 

Was Sie über die Tagespflege wissen müssen 

Für Tagesfamilien, welche keiner Tagesfamilienorganisation angeschlossen sind, gilt folgende Regelung: Wer Kinder unter 12 Jahren gegen Entgelt regelmässig tagsüber in seinem Haushalt betreut, ist meldepflichtig und muss sich beim Kantonalen Amt für Integration und Soziales (AIS) melden. Weitere Informationen finden Sie hier  

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns unter + 41 31 321 67 50.

Weitere Informationen.

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