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Lai*innenprojekte

Mit dem Kredit für Lai*innen-Projekte werden professionelle Begleitung von Musik-, Theater- und Tanz-Projekten von Orchestern, Vereinen, Chören, Gruppen oder Companies aus der Stadt oder Region Bern unterstützt. Dabei muss mindestens ein Auftritt (Konzert, Vorstellung, etc.) in der Gemeinde Bern stattfinden.

Bitte lesen Sie vor der Gesuchseingabe das Merkblatt. Beachten Sie, dass die Budget- und Finanzierungsplanvorlage ausgefüllt und zusammen mit dem Gesuch eingereicht werden muss. Vielen Dank!

Merkblatt Förderung von Lai*innenprojekten

Kultur Stadt Bern fördert den Beizug professioneller Kulturschaffender im Rahmen von Projekten von Lai*innen-Formationen (zum Beispiel Orchester, Chöre, Gruppen, Companies, etc.).

1. Voraussetzung für die Förderung

Projekte von Lai*innen-Formationen können finanziell unterstützt werden, wenn:

  • die Lai*innen-Formation als Verein organisiert ist,
  • der Verein seinen Sitz in der Stadt Bern hat,
  • das Projekt eine professionelle Beteiligung hat, 
  • mindestens ein Auftritt (Konzert, Vorstellung, etc.) in der Stadt Bern stattfindet,
  • der Auftritt öffentlich zugänglich ist und
  • der Auftritt nicht im Rahmen einer religiösen Feier oder einer politischen Veranstaltung stattfindet.

Sämtliche Bedingungen müssen erfüllt sein.

2. Förderbeiträge

Unterstützt wird die professionelle Beteiligung an Auftritten (Konzerte, Vorstellungen, etc.) und an Probearbeiten. Projekte, welche die genannten Voraussetzungen erfüllen, können maximal 1‘000 Franken pro Auftritt in der Stadt Bern und maximal 2‘000 Franken pro Gesamtprojekt beantragen.

3. Was muss ein Gesuch enthalten?

3.1 Eine Projektbeschreibung , welche

  • maximal vier Seiten lang ist,
  • Angaben zur Formation enthält,
  • Angaben zur professionellen Beteiligung enthält (zum Beispiel Dirigent*in, musikalische Leitung, Regie, Choreografie, Solist*innen, professionelle Schauspieler*innen, professionelle Tänzer*innen) mit entsprechender Ausbildung und/oder mehrjähriger Berufserfahrung auf diesem Gebiet, inkl. Lebenslauf,
  • Auftrittsdatum und Auftrittsort und Programm enthält.

3.2 Budget und Finanzierungsplan

3.3 Statuten des Vereins

  • Legen Sie die Statuten Ihres Vereins dem Gesuch bei. Die Statuten weisen aus, dass der Verein seinen Sitz in der Stadt Bern hat.

4. Gesuchseingabe

  • Gesuche sind ausschliesslich online einzureichen. Zur Online-Gesuchseingabe, betrifft: Lai*innen-Projekt.

5. Termine 

  • Gesuche können jederzeit eingereicht werden, spätestens aber zwei Monate vor Durchführung des Projektes. Die Eingaben werden von Kultur Stadt Bern einmal pro Monat behandelt. Sie erhalten Ihren Bescheid spätestens zwei Monate nach Vorliegen des vollständigen Gesuches.

4. Wer entscheidet?

Die Abteilungsleitung entscheidet. Sie stützt sich auf Empfehlungen der Fachspezialist*innen von Kultur Stadt Bern. Das Gremium kann die gewünschten Beiträge auch nach unten anpassen. Kultur Stadt Bern steht für diese Förderung jährlich 200'000 Franken zur Verfügung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Weitere Informationen.

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