Neue Vierjahresperiode – neue Merkblätter
Zum Auftakt der neuen Vierjahresperiode 2020–2023 wurden für drei Fördergefässe die Kriterien für die Vergabe von Beiträgen neu aufgesetzt.
Mit dem Kredit Ateliers und Infrastrukturen werden Projekte unterstützt, die zur Verbesserung der Raum- oder Infrastruktursituation der professionellen kulturellen Produktion oder Präsentation beitragen.
Mit dem Kredit Weitere Beiträge können Projekte unterstützt werden, die sich keinem anderen Fördergefäss zuordnen lassen. Darunter fallen beispielsweise Projekte, die gleichwertig Sparten oder Disziplinen verbinden, neue Medien und Technologien verwenden, mit neuen Ausdrucks- und Vermittlungsformen experimentieren oder sich mit dem Kulturerbe befassen.
Mit dem Kredit Filmkultur fördert Kultur Stadt Bern filmkulturelle Organisationen und besonders innovative filmkulturelle Projekte. Über die genauen Bestimmungen informieren die entsprechenden Merkblätter.