Soziale Sicherheit
Künstlerische Arbeit muss angemessen bezahlt werden. Professionelles Kulturschaffen ist nur unter professionellen Arbeitsbedingungen möglich.
Gagen / Honorare
Die meisten Berufsverbände geben Honorar- oder Tarifempfehlungen ab. Die empfohlenen Honorare sollen grundsätzlich eine existenzsichernde berufliche Tätigkeit ermöglichen. Kultur Stadt Bern erwartet, dass im Gesuch die entsprechenden Honoraransätze budgetiert sind.
Eine Übersicht über die Berufsverbände finden Sie unter www.suisseculture.ch/suisseculture/mitglieder
Sozialversicherungen
Um die soziale Sicherheit von Kulturschaffenden zu stärken, hat der Bundesrat 2009 beschlossen, dass auf alle Löhne – auch auf geringfügige – AHV/IV/EO-Beiträge abzurechnen ist. Das gilt für alle Personen, die von Tanz- und Theaterproduzierenden, Orchestern, Phono- und Audiovisionsproduzierenden, Radio und Fernsehen sowie von Schulen im künstlerischen Bereich beschäftigt werden. Selbständigerwerbende müssen die Sozialversicherungsbeiträge ebenfalls entrichten.
Zu den Sozialversicherungsbeiträgen gehören
- die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- die Invalidenversicherung (IV)
- die Erwerbsersatzordnung (EO)
- die Arbeitslosenversicherung (ALV)
Eine Übersicht über die Sozialversicherungen mit nützlichen Links finden Sie auf der Webseite von Suisseculture Sociale.
Über die AHV- und die Steuerpflicht bei Kulturförderbeiträgen orientieren darüber hinaus die Merkblätter des Bundesamts für Kultur.
Berufsvorsorge / Pensionskassen
Verschiedene Pensionskassen und Vorsorgestiftungen versichern alle Einkommen ab dem ersten Franken:
- Pensionskasse Musik und Bildung
- CAST Charles Apothéloz-Stiftung Berufliche Vorsorge für Kulturschaffende
- Vorsorgestiftung Film und Audiovision vfa
- Artes & Comoedia
Versichern können sich einerseits freischaffende Künstler*innen und Selbständigerwerbende aus dem Bereich der Stifterverbände, andererseits können sich auch Arbeitgeber anschliessen und ihre Angestellten bei den entsprechenden Berufsvorsorgen der Berufsverbände versichern.
Als Selbstständigerwerbende*r können Sie Beiträge für die 2. Säule (berufliche Vorsorge, Pensionskasse) einzahlen. Kultur Stadt Bern erwartet, dass die berufliche Vorsorge im Budget angegeben wird.
Kultur Stadt Bern hat die Möglichkeit, auf Antrag hin an freiwillig einbezahlte Vorsorgebeiträge (auf die Honorarteile der Projektbudgets) einen Beitrag zu leisten.
Dokumente
Titel |
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Merkblatt soziale Sicherheit 2020 (PDF, 97.1 KB) |
Merkblatt Bundesamt für Kultur | AHV (PDF, 98.8 KB) |