Heimatschein
Der Heimatschein ist ein amtliches Dokument, welches Schweizer Bürgerinnen und Bürger benötigen.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger bestellen den Heimatschein selbständig beim zuständigen Zivilstandsamt des Heimatortes und reichen ihn in nachstehenden Fällen bei den Einwohnerdiensten der Stadt Bern ein. Der Heimatschein bleibt in der Folge bei den Einwohnerdiensten deponiert. Die Bürgerin, der Bürger erhält dafür einen Niederlassungsausweis.
Wann benötigt man einen Heimatschein?
Jede im Kanton Bern wohnhafte Person, welche das Schweizer Bürgerrecht besitzt, hat spätestens nach Erreichen des 18. Altersjahres, beziehungsweise wenn sie Wohnsitz begründet oder eingebürgert wird, bei der Wohngemeinde einen Heimatschein zu hinterlegen. Dieser ist für die Erfassung der Personalien verbindlich.
- Umzug
Schweizerinnen und Schweizer, die neu in die Stadt Bern ziehen, haben sich innerhalb von 14 Tagen persönlich bei den Einwohnerdiensten (Gemeindepolizeibehörde) mit dem Heimatschein anzumelden.
- Volljährigkeit
Die Einwohnerdienste der Stadt Bern melden sich bei den Betroffenen.
- Änderung Zivilstand und Namen
Tritt eine Änderung im Zivilstand oder Namen ein, so ist innert 60 Tagen ein neuer Heimatschein zu hinterlegen.
- Einbürgerung
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht erhalten haben oder sich in der Stadt Bern einbürgern lassen, so ist innert 60 Tagen ein Heimatschein zu hinterlegen. Betrifft das Ereignis ein minderjähriges Kind, so ist ebenfalls ein Heimatschein vorzulegen.
Heimatschein bestellen
Den Heimatschein können Sie beim zuständigen Zivilstandesamt Ihres Heimatortes bestellen.
Auskunft
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.