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Leichentransport ins Ausland

Viele Angehörige möchten die Verstorbenen in ihrer Heimat beerdigen. Dies gilt es bei Leichentransporten ins Ausland zu beachten.

Soll eine verstorbene Person ins Ausland transportiert werden, wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsinstitut.

Vor dem Transport muss der Sarg vom Bestattungsamt versiegelt werden. Dies darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod der verstorbenen Person erfolgen.

Für den Transport ins Ausland ist zudem ein Leichenpass notwendig.

Die Kosten betragen

  • Sargversiegelung:  Fr. 200.00
  • Leichenpass:           Fr. 40.00

 

Weitere Informationen.

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