Siegelung
Erste Anlaufstelle für die Hinterbliebenen ist der Siegelungsdienst.
Stirbt eine in der Stadt Bern schriftenpolizeiliche gemeldete Person, setzt die Einwohnergemeinde unseren Siegelungsdienst über den Todesfall unmittelbar in Kenntnis. Wir kontaktieren daraufhin die Angehörigen, die Erbinnen und Erben oder allfällige Beistandspersonen, die Kenntnis über die Umstände haben.
Selbstverständlich können Sie sich auch an uns wenden. Danach erstellen wir mit Ihnen zusammen das Siegelungsprotokoll, das einen ersten Überblick über die Vermögenswerte und die mutmasslichen gesetzlichen Erben verschafft.
Bankkonten, Tresore, Wohnung
Als Siegelungsbeauftragte befassen wir uns überdies mit Sperren und Entsperren von Bankkonti sowie der Versiegelung und Entsiegelung von Tresoren, Wohnungen und Zimmern. Wir halten die vermutlichen gesetzlichen Erben fest und leiten vorgefundene Testamente, Ehe- und Erbverträge zur gesetzlichen Behandlung an die zuständigen Eröffnungsbehörden weiter.
