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Unentgeltliche Bestattung

Auch Menschen, die über kein Vermögen verfügen, erhalten nach ihrem Tod einen würdigen Abschied.

Freie Wahl des Bestattungsunternehmens

Neu können Sie ab dem 1. Juli für die unentgeltliche Bestattung ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl kontaktieren.

Für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bern besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen (kostenlosen) Bestattung. Voraussetzung ist, dass die verstorbene Person kein Vermögen hinterlässt.

Voraussetzungen

Die verstorbenen Person muss in der Stadt Bern wohnhaft und angemeldet gewesen sein.

Die Bestattungskosten können nicht aus dem Nachlass bezahlt werden. Ein Nachlass gilt in der Regel als nicht mehr ausreichend, wenn dieser 8'000 Franken unterschreitet.

Leistungen

Die unentgeltliche Bestattung umfasst folgende Leistungen:

  • Die Aufwände des Bestattungsunternehmens (Bergung, Überführung zum Bestattungsort, Administratives)
  • Die Einsargung und einen einfachen Sarg
  • Die Benützung der Aufbahrungshallen
  • Die Benützung der Abdankungshallen inklusive Orgelspiel
  • Die Feuerbestattung
  • Die Urnenbeisetzung oder Erdbestattung (inkl. Holzkreuz oder Grabtafel) auf einem Friedhof der Stadt Bern

Eine detaillierte Auflistung aller Leistungen finden Sie auf dem Merkblatt für Gesuchstellende (PDF, 69.2 KB).

Weitergehende Ansprüche, welche über die Leistungen der unentgeltlichen Bestattung hinausgehen, müssen von den Angehörigen selbst beglichen werden.

Was muss ich tun?

Besprechen Sie die Bestattungswünsche mit einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Die Leistungen der unentgeltlichen Bestattung werden bei einem genehmigten Gesuch von der Stadt Bern übernommen und direkt mit dem Bestattungsunternehmen verrechnet.

Bitte teilen Sie dem Krematorium bei der Anmeldung mit, dass ein Gesuch für die unentgeltliche Bestattung gestellt wurde.

Das Gesuch können Sie entweder online erfassen oder das Gesuchsformular in den Downloads verwenden.

Weitere Informationen.

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