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Wann braucht es eine Baubewilligung?

Sind Sie unsicher, ob Sie für Ihr Bauvorhaben oder die Renovation Ihres Hauses eine Bewilligung brauchen, lohnt es sich, beim Bauinspektorat nachzufragen.

Gehen Sie bei der Frage, ob ein Bauvorhaben eine Baubewilligung benötigt oder nicht, grundsätzlich davon aus, dass alle Bauten (Hochbauten, Fahrnisbauten), Anlagen (Strassen, Parkplätze, Terrainveränderungen, Leitungen) und baulichen Vorkehren (Umnutzungen, Anbringen von Reklamen und Anschriften) eine Baubewilligung brauchen.

Die Baubewilligungspflicht ist immer gegeben, wenn bau- oder umweltrechtlich relevante Tatbestände betroffen sind, eine Nutzungsänderung vorliegt oder eine Änderung im Innern eines Gebäudes die Brandsicherheit betrifft. Informieren Sie sich im Zweifelsfall beim Bauinspektorat (Kontaktliste) (PDF, 182.0 KB).

Einige Bauvorhaben von geringer Bedeutung können unter Umständen baubewilligungsfrei erstellt werden (Baubewilligungsdekret Art. 6). Jedoch sind auch baubewilligungsfreie Vorhaben nicht rechtsfrei und müssen gewisse Vorschriften (z.B. Abstände, Brandschutz- oder Energievorschriften, etc.) einhalten. Beachten Sie, dass in Gebieten mit Überbauungsordnungen oder Sonderbauvorschriften und an «geschützten» Bauwerken besondere Vorschriften gelten.

Ebenfalls kann der gewöhnliche Unterhalt baubewilligungsfrei ausgeführt werden. Als gewöhnlicher Unterhalt wird die Instandstellung oder der Ersatz schadhafter Teile verstanden, ohne dass darüber hinaus eine Veränderung des Gebäudes oder Bauteils erfolgt. Sind mit den Unterhaltsarbeiten baubewilligungspflichtige Änderungen verbunden, sind auch die Unterhaltsarbeiten baubewilligungspflichtig. Beachten Sie, dass an «geschützten» Bauwerken auch baubewilligungsfreie Vorhaben einer Baubewilligung bedürfen können. 

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