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Bauen in der Landwirtschaftszone

Die Landwirtschaftszone ist grundsätzlich kein Baugebiet. Ausserhalb der Bauzone gelten besondere Bauvorschriften.

Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) ist für die einheitliche Anwendung der bundesrechtlichen Vorschriften aus dem Raumplanungsgesetz (RPG) und der Raumplanungsverordnung (RPV) zuständig.

Weitere Information: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Weitere Informationen.

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