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Brandschutz

Wichtigstes Ziel des vorbeugenden Brandschutzes ist es, Brände zu verhindern und zu begrenzen.

Die Tätigkeiten des Brandschutzes tragen dazu bei:

  • Brände zu minimieren oder im besten Fall ganz zu verhindern
  • Fluchtmöglichkeiten zu gewährleisten (Personensicherheit)
  • Schäden möglichst gering zu halten (Sachwertschutz)
  • die Brandbekämpfung zu optimieren (Feuerwehr)
  • Umweltschäden zu minimieren (Rauchgase, Löschwasser)
  • historische Baudenkmäler zu schützen

Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens werden die Baugesuche je nach Zuständigkeit durch die Feuerpolizei der Stadt Bern (Bauinspektorat) oder die Gebäudeversicherung Bern (GVB) brandschutztechnisch begutachtet und, soweit notwendig, mit entsprechenden Brandschutzauflagen versehen. Die Brandschutzauflagen bilden einen integrierenden Bestandteil der Baubewilligung.

Weitere Information zum Thema erhalten Sie bei der Gebäudeversicherung Bern (GVB).

Die Brandschutzvorschriften finden Sie im hier: Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF)

Weitere Informationen.

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