Raumplanung, Raumentwicklung
Wo entsteht in der Stadt Bern neuer Wohnraum? Wo darf wie hoch gebaut werden? Welche öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen gelten für mein Grundstück? Geodaten aus dem Themenbereich Bau, Raumplanung /-entwicklung und Bauinventar beantworten Ihnen diese und weitere Fragen.
ÖREB-Kataster
Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privat-rechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt.
Zuständige Stelle: Geoinformation Stadt Bern
Link Stadtplan ÖREB-Kataster
Link Kanton Portal ÖREB-Kataster
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Titel |
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ÖREBK-Musterauszug (PDF, 2.2 MB) |
Nutzungszonen
Wo darf ein Gebäude zu Gewerbezwecken genutzt werden? Wo nur zu Wohnzwecken? Der Nutzungszonenplan zeigt Ihnen Parzellengenau die Art der möglichen Nutzung auf.
Die 4 Pläne Nutzungszonenplan (NZP), Bauklassenplan (BKP), Lärmempfindlichkeitsstufenplan (ES) und Naturgefahrenplan (NPG) bilden mit der Bauordnung (BO) die baurechtliche Grundordnung der Stadt Bern.
Zuständige Stelle: Stadtplanungsamt
Link Stadtplan Nutzungszonen
Bauklassen
Der Bauklassenplan zeigt Ihnen das zulässige Mass der Nutzung einer Parzelle. Er definiert, mit welcher maximalen Geschosszahl, Gebäudelänge und –tiefe gebaut werden darf.
Die 4 Pläne Nutzungszonenplan (NZP), Bauklassenplan (BKP), Lärmempfindlichkeitsstufenplan (ES) und Naturgefahrenplan (NPG) bilden mit der Bauordnung (BO) die baurechtliche Grundordnung der Stadt Bern.
Zuständige Stelle: Stadtplanungsamt
Link Stadtplan Bauklassen
Lärmempfindlichkeitsstufen
Die Lärmempfindlich- keitsstufen zeigen Ihnen auf, welches Mass an Lärm an einem bestimmten Ort erlaubt ist. Für Wohnzonen gelten dabei tiefere Grenzwerte als für Arbeitszonen oder Industrie- und Gewerbezonen.
Die 4 Pläne Nutzungszonenplan (NZP), Bauklassenplan (BKP), Lärmempfindlichkeitsstufenplan (ES) und Naturgefahrenplan (NPG) bilden mit der Bauordnung (BO) die baurechtliche Grundordnung der Stadt Bern.
Zuständige Stelle: Stadtplanungsamt
Link Stadtplan Lärmempfindlichkeitsstufen
Naturgefahrenplan
Der Naturgefahrenplan ordnet zusammen mit der Bauordnung und der übergeordneten Gesetzgebung das Bauen in Naturgefahrengebieten. Entsprechend den abgebildeten Naturgefahrenstufen ist das Bauen mehr oder weniger eingeschränkt. Ausserhalb des Perimeters mit definierten Naturgefahren sind Gefahrenhinweisgebiete dargestellt. In diesen Gebieten ist die Gefahrenstufe spätestens im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens zu bestimmen.
Die 4 Pläne Nutzungszonenplan (NZP), Bauklassenplan (BKP), Lärmempfindlichkeitsstufenplan (ES) und Naturgefahrenplan (NPG) bilden mit der Bauordnung (BO) die baurechtliche Grundordnung der Stadt Bern.
Zuständige Stelle: Stadtplanungsamt
Link Stadtplan Naturgefahrenplan
Zuständige Stelle: Stadtplanungsamt
Link Stadtplan Baulinien
Zuständige Stelle: Denkmalpflege
Link Stadtplan Bauinventar
Zuständige Stelle: Wohnbauförderung
Link Stadtplan Wohnbauprojekte