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Mitwirkungsauflage UeO Mingerstr, Papiermühlestrasse

Mitwirkungsauflage Überbauungsordnung Mingerstrasse Papiermühlestrasse

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Überbauungsordnung Mingerstrasse Papiermühlestrasse mit Plan Nr. 1463/1 vom 24. April 2018 gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom

 

16. Mai 2018 bis 15. Juni 2018

 

zur öffentlichen Mitwirkung.

 

Das Plangebiet liegt an der Kreuzung Mingerstrasse / Papiermühlestrasse. Betroffen ist der westliche Teil der Parzelle Bern GBBl.–Nr.4/2676 im Eigentum der Burgergemeinde Bern und im Baurecht der Messepark AG sowie ein kleiner Teil der Parzelle GBBl.-Nr. 4/1924 im Eigentum der Stadt Bern. Die Überbauungsordnung ermöglicht die Errichtung der neuen Multifunktionshalle BEmotion Base der BERNEXPO mit Kongresszentrum als Ersatzneubau der bestehenden Festhalle und die Aufwertung der Aussenräume. Zudem werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der bestehenden unterirdischen Einstellhalle geschaffen. Damit kann die Grosse Allmend von den heute rund 210 nicht zonenkonformen Parkplätzen befreit werden.  

 

Die Mitwirkungsakten können während der Auflagefrist zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00-12.00/14.00-17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, bei der BauStelle, Bundesgasse 38 sowie im Internet unter www.bern.ch/mitwirkungen eingesehen werden.

 

Während der Auflagefrist können dem Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, Postfach, 3001 Bern, zuhanden des Gemeinderats schriftliche Anregungen und Einwendungen unterbreitet werden.

Weitere Informationen.

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