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Naturgefahrenplan, Genehmigung und Inkraftsetzung

Planung Naturgefahrenplan (Plan Nr. 1439/4 vom 10. Oktober 2017) und Teilrevision der Bauordnung der Stadt Bern vom 24. September 2006; Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) die am 25. November 2018 von den Stimmberechtigten der Stadt Bern beschlossene Teilrevision der Bauordnung der Stadt Bern vom 24. September 2006 und den Naturgefahrenplan mit Plan Nr. 1439/4 vom 10. Oktober 2017 mit Verfügung vom 15. Mai 2019 genehmigt.

Der Naturgefahrenplan (Plan Nr. 1439/4 vom 10. Oktober 2017) sowie die Teilrevision der Bauordnung der Stadt Bern vom 24. September 2006 treten gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 16. Januar 2019 am Tag nach der Publikation der Genehmigung, also am 1. August 2019, in Kraft.

In Kraft gesetzte Vorschriften und Pläne können im Internet unter www.bern.ch/nutzungsplanung oder zu den Öffnungszeiten beim Stadtplanungsamt Bern, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland oder beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingesehen werden.

Weitere Informationen.

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