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Richtplan ESP Ausserholligen

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt den Richtplan ESP Ausserholligen, gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes, zur öffentlichen Mitwirkung.

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt den Richtplan ESP Ausserholligen vom 30. Oktober 2020 gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom

 

19. November 2020 bis 15. Januar 2021

 

zur öffentlichen Mitwirkung.

 

Im kantonalen Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Ausserholligen soll ein dicht genutztes, attraktives und vielfältiges Zentrum entstehen. Neben zusätzlichen Arbeits- und Wohnnutzungen soll sich das Gebiet zu einem Bildungs-, Erholungs- und Kulturort entwickeln. Für das Gewerbe sollen Entwicklungsperspektiven geschaffen werden. Der behördenverbindliche Richtplan ist ein strategisches Führungsinstrument und ersetzt den Richtplan von 1994. Er steuert und koordiniert die räumliche Entwicklung des ESP Ausserholligen sowie die Projekte und Planungen.

 

Die Mitwirkungsakten können während der Auflagefrist zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/14.00–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, bei der BauStelle, Bundesgasse 38 sowie im Internet unter www.bern.ch/mitwirkungen eingesehen werden. Bitte Betriebsferien der Auflagestellen beachten.

 

Während der Auflagefrist können dem Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, Postfach, 3001 Bern, zuhanden des Gemeinderats schriftliche Anregungen und Einwendungen unterbreitet werden.

 

Hinweis: Zusätzliche Informationen zum ESP gibt es auf der Seite www.bern.ch/ausserholligen. Sie erhalten auf dieser Seite einen vertieften Einblick ins Gebiet Ausserholligen und in die laufenden Projekte.

Dokumente der Auflage

Dokumente der Auflage
Titel Bearbeitet
Richtplan ESP Ausserholligen (PDF, 9.9 MB) 19.01.2021
RP ESP AH Erläuterungen Wohnanteil (PDF, 1.1 MB) 19.01.2021
RP ESP AH Zusatzbericht Verkehr (PDF, 1.5 MB) 19.01.2021

Weitere Informationen.

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