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Überbauungsordnung Schwarztorstrasse/ Brunnmattstrasse – Meinen-Areal

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Änderungen der Überbauungsordnung Schwarztorstrasse/Brunnmattstrasse – Meinen-Areal zur öffentlichen Auflage.

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Änderungen der Überbauungsordnung Schwarztorstrasse/Brunnmattstrasse – Meinen-Areal mit Plan Nr. 1466/2 vom 19.11.2020 gestützt auf Artikel 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom

 

                              17. Dezember 2020 bis 22. Januar 2021

 

zur öffentlichen Auflage.

 

Der Stadtrat von Bern hat die vom 7. Mai bis 5. Juni 2020 öffentlich aufgelegte und vom Gemeinderat mit Beschluss Nr. 2020-1352 vom 16. September 2020 geänderte Überbauungsordnung am 19. November 2020 mit weiteren Änderungen (nachfolgend sämtliche Änderungen gegenüber der öffentlich aufgelegten Version fett gedruckt) beschlossen:

 

-    Artikel 10 wird gestrichen.

Entsprechende Massnahmen wurden in die Vereinbarung zu den Klimamassnahmen auf der Schwarztorstrasse überführt.

-    Der Begriff «Mobilitätskonzept» wird aus der Überschrift von Artikel 11 gestrichen.

-    Artikel 11 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

Es dürfen maximal 95 Abstellplätze für Motorfahrzeuge gebäudeintern erstellt werden.

-    Artikel 15 wird um einen Absatz 2 ergänzt:

Auf den Dächern der Siedlung ist eine Solar- oder Photovoltaikanlage zu bauen.

-    Die Hinweise zur Überbauungsordnung werden bezüglich der Angaben zu den Vereinbarungen aktualisiert und die Vereinbarung zu den Klimamassnahmen auf der Schwarztorstrasse sowie der Vorvertrag betreffend Nutzungsrecht am Überbaurecht werden unter den Hinweisen aufgenommen.

-    Im Überbauungsplan wird der höchste Punkt der Dachkonstruktion für den Baubereich B 4.1 auf 558.35 m ü. M. festgelegt.

 

Die Überbauungsordnung kann mit diesen Änderungen während der Auflagefrist zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/14.00–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 (28.12.2020–03.01.2021 wegen Feiertagen geschlossen) sowie im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden. Ist persönliches Erscheinen nicht möglich, bitten wir um Kontaktaufnahme, damit eine Ersatzlösung gefunden werden kann.

 

Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch

 

Wer im Sinne von Artikel 35 Baugesetz unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist gegen die Änderungen der Überbauungsordnung Schwarztorstrasse/Brunnmattstrasse – Meinen-Areal bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Generalsekretariat, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Einsprache erheben . In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Weitere Informationen.

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