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Aufhebung der Planungszonen Manuelmatte und Zentrum Paul Klee

Nachdem der Bundesrat den Richtplan des Kantons Bern am 4. Mai 2016 genehmigt hat, ist nachgewiesen, dass in der Region Bern Baulandbedarf besteht. Das Einzonungsmoratorium ist hinfällig geworden.

Aufhebung der Planungszonen Manuelmatte und Zentrum Paul Klee,
Plan Nr. 1322/5 vom 30.01.2015 

A Gegenstand

Gestützt auf Artikel 62 ff. des Baugesetztes vom 9. Juni 1985 (BSG 721.0) hat der Gemeinderat der Stadt Bern am 20. Mai 2015 die Planungszonen Manuelmatte und Zentrum Paul Klee erlassen. Die Planungszonen umfassen Teile der Grundstücke Bern Gbbl.-Nr. 4/978 im Eigentum der Stadt Bern sowie von Bern Gbbl-Nr. 4/1522 im Eigentum des Kantons und der Stadt Bern. Beide Grundstücke sind der Zone für öffentliche Nutzungen zugewiesen (FA).

 B Freigabe des Areals

Um die Planung Viererfeld trotz des Einzonungsmoratoriums weiterführen zu können, hatte der Gemeinderat die Planungszonen Manuelmatte und Zentrum Paul Klee erlassen. Die beiden Areale hätten im Falle von überdimensionierten Bauzonen in die Landwirtschaftszone rückgezont werden müssen. Nachdem der Bundesrat den Richtplan des Kantons Bern am 4. Mai 2016 genehmigt hat, ist nachgewiesen, dass in der Region Bern Baulandbedarf besteht. Das Einzonungsmoratorium ist hinfällig geworden.

 C Aufhebung der Planungszonen

Der Gemeinderat hat daher die Planungszonen am 23. November 2016 mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Visiert für die einmalige Publikation im Stadtanzeiger vom 30. November 2016.

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