Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Wylerringstrasse 34, 36, 46 und 48 (Wifag-Areal); Bekanntmachung
Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Wylerringstrasse 34, 36, 46 und 48 (Wifag-Areal) Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat der Stadt Bern hat mit GRB Nr. 2026-344 vom 4 März 2026 beschlossen, die Überbauungsordnung Wylerringstrasse 34, 36, 46 und 48 (Wifag-Areal) im Verfahren nach Artikel 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) geringfügig zu ändern. Gestützt auf Artikel 122 Absatz 8 BauV macht der Gemeinderat diesen Beschluss hiermit öffentlich bekannt.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Orts- und Regionalplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen zur Planung können beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 (Montag bis Freitag 09.00–11.30/14.00-16.00 Uhr) eingesehen werden.
Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch
