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Geringfügige Änderungen der Überbauungsordnung Warmbächliweg sowie des Zonenplans; Bekanntmachung

Geringfügige Änderungen der Überbauungsordnung Warmbächliweg und Aussenraumkonzept sowie des Zonenplans Warmbächliweg – Güterstrasse; Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Artikel 122 Absatz 8 BauV

Der Gemeinderat der Stadt Bern hat mit GRB Nr. 2026-303 vom 25. Februar 2026 beschlossen, die Überbauungsordnung Warmbächliweg und Aussenraumkonzept mit Plan Nr. 1457/3 I und Plan Nr. 1457/3 II vom 8. September 2025 sowie den Zonenplan Warmbächliweg – Güterstrasse mit Plan Nr. 1393/3 vom 8. September 2025 im Verfahren nach Artikel 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) geringfügig zu ändern. Gestützt auf Artikel 122 Absatz 8 BauV macht der Gemeinderat diesen Beschluss hiermit öffentlich bekannt.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Orts- und Regionalplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen zur Planung können beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 (Montag bis Freitag 09.00–11.30/14.00–16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/publikationsarchiv (Jahr 2025) eingesehen werden.

Weitere Informationen.

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