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Richtplan ESP Ausserholligen: Genehmigung und Inkraftsetzung

Richtplan Entwicklungsschwerpunkt ESP Ausserholligen: Öffentliche Bekanntmachung von Genehmigung und Inkraftsetzung

Es wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass die Stadt Bern das beim Rechtsamt der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) hängige Beschwerdeverfahren am 29. Januar 2026 zurückgezogen hat. Die entsprechende Abschreibungsverfügung der DIJ vom 16. Februar 2026 ist am 23. März 2026 in Rechtskraft erwachsen. Damit ist der vom Gemeinderat der Stadt Bern am 23. November 2022 beschlossene und vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) am 18. Januar 2024 mit Anpassungen von Amtes wegen genehmigte Richtplan Entwicklungsschwerpunkt ESP Ausserholligen unter Berücksichtigung der Verfügung der DIJ in Rechtskraft erwachsen, soweit er nicht bereits am 22. April 2024 in Rechtskraft erwachsen ist.

Der Richtplan kann im Internet unter www.bern.ch/ausserholligen oder zu den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 09.00–11.30/14.00-16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland oder beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingesehen werden.

Weitere Informationen.

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