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Öffentliche Auflage Zonenplanänderung Dählhölzli

Öffentliche Auflage Zonenplanänderung Dählhölzli und Teilrevision der Bauordnung

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Zonenplanänderung Dählhölzli mit Plan Nr. 1487 vom 28. Mai 2025 und die Teilrevision der Bauordnung vom 24. September 2006 (BO; SSSB 7321.1) gestützt auf Artikel 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom

 

                                  19. Juni 2025 bis 22. August 2025

 

zur öffentlichen Auflage.

Das Planungsgebiet umfasst Teile des Grundstücks Bern Gbbl. Nr. 4/2639 an der Aare (Bereich heutige ZöN FA). Die thematische Ausrichtung des Dählhölzli-Tierparks Bern soll sich in den nächsten Jahren verändern. Ziel ist es, Natur- und Artenschutz als zentrales Element des Tierparks zu verankern, den Bildungsauftrag zu verstärken und die artgerechte Haltung der Tiere zu maximieren. Gleichzeitig sollen für die Mitarbeitenden zeitgemässe Arbeitsplätze geschaffen werden. Zudem soll der Tierpark für Menschen mit Beeinträchtigungen barrierefrei zugänglich sein. Um all dies zu ermöglichen, muss die baurechtliche Grundordnung in verschiedenen Punkten angepasst werden (Änderung des Nutzungszonen- und des Lärmempfindlichkeitsstufenplans sowie eine Teilrevision von Anhang II zur Bauordnung). Insbesondere befindet sich das Planungsgebiet neu in einer ZöN FB und die Zweckbestimmung sowie die Grundzüge der Überbauung und Gestaltung für die ZöN werden festgelegt.

Die Auflageakten können während der Auflagefrist bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, (Montag bis Freitag, 09.00–11.30/14.00–16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden.

Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch

Wer im Sinne von Artikel 35 Baugesetz unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist gegen die Änderungen bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Generalsekretariat, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Einsprache erheben. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Weitere Informationen.

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