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Überbauungsordnung Uferschutzplan Abschnitt Uferweg 42-58

Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Uferschutzplan Abschnitt Uferweg 42–58 Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat der Stadt Bern hat mit GRB Nr. 2020-1359 vom 16. September 2020 beschlossen, die Überbauungsordnung Uferschutzplan Abschnitt Uferweg 42–58 (Plan Nr. 1226/2 vom 11. Juni 2020) im Verfahren nach Artikel 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) geringfügig zu ändern. Gestützt auf Artikel 122 Absatz 8 BauV macht der Gemeinderat diesen Beschluss hiermit öffentlich bekannt.

 

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann vom

 

                               24. September 2020 bis 23. Oktober 2020

 

beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Orts- und Regionalplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

 

Die Unterlagen zur Planung können zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/14.00–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 sowie im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden.

Weitere Informationen.

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