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Richtplan

Was ist ein Richtplan – und wieso wird er revidiert?

Ein Richtplan ist ein behördenverbindliches Raumplanungsinstrument: Die Behörden richten ihr Handeln und ihre nachgelagerten Planungsgrundlagen an den darin formulierten Grundsätzen, Zielen und Vorgaben aus. Der Richtplan für den ESP Ausserholligen stammt aus dem Jahr 1994. Er wurde in den vergangenen Jahren unter Einbezug aller relevanten Akteurinnen und Akteure überarbeitet und aktualisiert. Der Planungshorizont des Richtplans für den ESP Ausserholligen reicht bis ungefähr 2035. Die behördenverbindlichen Teile des Richtplans für den ESP Ausserholligen sind im Dokument grau hinterlegt. Ebenfalls behördenverbindlich sind die Genehmigungsmassnahmen (siehe Dokumente).

Beteiligung und Mitwirkung

Der neue Richtplan wurde im Rahmen eines breit abgestützten Partizipationsprozesses erarbeitet. Begleitet von einer Spurgruppe und einer Begleitgruppe mit mehr als 100 Personen. 

Der revidierte Richtplan für den ESP Ausserholligen wurde der Öffentlichkeit vom 19. November 2020 bis zum 15. Januar 2021 zur Mitwirkung vorgelegt. Die zahlreichen Rückmeldungen wurden ausgewertet und der Richtplan an verschiedenen Stellen angepasst. Der Mitwirkungsbericht (PDF, 2.4 MB) gibt einen Überblick über die Eingaben und zeigt auf, wie mit diesen bei der Überarbeitung des Richtplans umgegangen wurde.

Bild Legende:
© Urban Catalyst

Aktueller Stand

Der Richtplan ist vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) genehmigt, aber noch nicht in Kraft gesetzt. Derzeit läuft die Beschwerdefrist.

Weitere Informationen

Auf der Seite «Nutzungsplanung» finden Sie Grundlagen zur baurechtlichen Grundordnung, zu Planungsverfahren und zu weiteren Aspekten der Raumplanung in der Stadt Bern.

Weitere Informationen.

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