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Richtplan

Was ist ein Richtplan?

Ein Richtplan ist ein übergeordnetes Instrument der Raumplanung. Er steuert und koordiniert die räumliche Entwicklung eines definierten Gebiets – zum Beispiel jene des Entwicklungsschwerpunkts (ESP) Ausserholligen. Der Planungshorizont des Richtplans für den ESP Ausserholligen reicht bis ungefähr 2035.

Grundlage für Arbeit der Behörden

Richtpläne sind behördenverbindlich. Dies bedeutet, dass die Behörden der Stadt Bern ihr Handeln und ihre nachgelagerten Planungsgrundlagen daran ausrichten müssen, z.B. bei der Ausarbeitung von Sondernutzungsplänen wie Überbauungsordnungen. Die behördenverbindlichen Teile des Richtplans für den ESP Ausserholligen sind im Dokument grau hinterlegt. Ebenfalls behördenverbindlich sind die Genehmigungsmassnahmen (siehe Dokumente).

Dialog mit wichtigen Akteurinnen und Akteuren

Der geltende Richtplan für den ESP Ausserholligen stammt aus dem Jahr 1994. Wesentliche Teile wie z.B. der Europaplatz, das Haus der Religionen oder das Bildungszentrum Pflege sind umgesetzt. 2015 hat die Stadt Bern deshalb mit der Überarbeitung des Richtplans begonnen. Zahlreiche Akteurinnen und Akteure im ESP Ausserholligen wurden von Beginn an einbezogen. In den Gefässen «Spurgruppe» und «Begleitgremium» waren Grundeigentümerschaften, Quartierorganisationen, der Kanton, Vertreterinnen und Vertreter von Parteien und Interessensgruppen beteiligt. In der öffentlichen Mitwirkung erhielt die Stadt zahlreiche Rückmeldungen zum Richtplan, die ausgewertet und soweit möglich eingearbeitet werden. Anschliessend wird der Richtplan dem Kanton Bern zur Vorprüfung und später zur Genehmigung vorgelegt. Er tritt voraussichtlich Ende 2021 in Kraft.

Bild Legende:
© Urban Catalyst

Weitere Informationen

Hier  finden Sie Grundlagen zur baurechtlichen Grundordnung, zu Planungsverfahren und zu weiteren Aspekten der Raumplanung in der Stadt Bern.

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