ESP Ausserholligen
Ein neues urbanes Zentrum entsteht
Das Gebiet des Entwicklungsschwerpunkts (ESP) Ausserholligen ist heute für die meisten Menschen ein «Zwischenraum» auf dem Weg in die Stadt – ein Mosaik aus isolierten, durch grosse Verkehrsachsen zerteilte Areale. Abgesehen von der Freizeit- und Sportanlage Weyermannshaus dominieren gewerblich-industrielle Nutzungen. Der ESP Ausserholligen der Zukunft hingegen zieht mit seinem vielfältigen Bildungs-, Kultur- und Freizeitangebot und seinen attraktiven, vernetzten Grün- und Freiflächen die Menschen an – er ist ein lebendiges, vielfältiges urbanes Zentrum.
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Ein Gebiet mit grossem Potenzial
Gute Verkehrsanbindung, eher geringe Nutzungsdichte: Der ESP Ausserholligen hat grosses Potenzial für Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie Wohnraum. Der Kanton Bern stuft das Gebiet deshalb sogar als sogenannten Premium-Entwicklungsschwerpunkt ein. Im ESP Ausserholligen werden in den nächsten Jahren voraussichtlich zwei Milliarden Franken in Hochbau- und Stadtentwicklungsprojekte investiert.
Was ist ein Richtplan – und wieso wird er revidiert?
Ein Richtplan ist ein behördenverbindliches Raumplanungsinstrument: Die Behörden richten ihr Handeln und ihre nachgelagerten Planungsgrundlagen an den darin formulierten Grundsätzen, Zielen und Vorgaben aus. Der Richtplan für den ESP Ausserholligen stammt aus dem Jahr 1994. Er wurde in den vergangenen Jahren unter Einbezug aller relevanten Akteurinnen und Akteure überarbeitet und aktualisiert.
Beteiligung und Mitwirkung
Der neue Richtplan wurde im Rahmen eines breit abgestützten Partizipationsprozesses erarbeitet. Begleitet von einer Spurgruppe und einer Begleitgruppe mit mehr als 100 Personen.
Der revidierte Richtplan für den ESP Ausserholligen wurde der Öffentlichkeit vom 19. November bis zum 15. Januar 2021 zur Mitwirkung vorgelegt. Die zahlreichen Rückmeldungen wurden ausgewertet und der Richtplan an verschiedenen Stellen angepasst. Der Mitwirkungsbericht (PDF, 2.4 MB) gibt einen Überblick über die Eingaben und zeigt auf, wie mit diesen bei der Überarbeitung des Richtplans umgegangen wurde.
Aktueller Stand
Aktuell befindet sich der Richtplan beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Genehmigung.