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Fachbegriffe zur Bestimmung der Mietzinsen

Die Stadt Bern bestimmt die Mietzinse für von ihr zur Verfügung gestellte preisgünstige Wohnungen nach dem sogenannten Berner Modell. Für Wohnungen im Segment «Günstiger Wohnraum mit Vermietungskriterien» (GüWR) werden noch tiefere Mietzinse festgelegt. Diese Wohnungen können jedoch nur von Personen gemietet werden, die strenge Kriterien erfüllen.

Berner Modell

Als Berner Modell wird die Methode bezeichnet, mit der die Stadt Bern die Mietzinse von preisgünstigen städtischen Wohnungen berechnet. Dabei werden mithilfe eines Rasters die Lagequalität sowie die Komfortstufe mit jeweils fünf Stufen bewertet. Das Berner Modell stellt keine eigentliche Kostenmietberechnung dar. In der Regel entsprechen die nach Berner Modell berechneten Mietzinse aber in der Höhe ungefähr der Kostenmiete. Im Falle der Überbauung Reichenbachstrasse 118 liegen die nach Berner Modell bestimmten Mietzinse indes unterhalb der tatsächlichen Kostenmiete. So wird eine kleinflächige Vierzimmerwohnung, für die der monatliche Mietzins nach Kostenmiete rund 2000 Franken betragen würde, für rund 1800 Franken vermietet.

Günstiger Wohnraum mit Vermietungskriterien (GüWR)

Zum Segment «Günstiger Wohnraum mit Vermietungskriterien (GüWR)» gehören jene Wohnungen im Liegenschaftsportfolio des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik, die zu subventionierten Mietzinsen zur Verfügung gestellt werden. Sie können nur von Personen gemietet werden, die strenge Kriterien erfüllen. So dürfen beispielsweise steuerbares Einkommen und Vermögen eine gewisse Höhe nicht übersteigen. Die Mietzinse von GüWR-Wohnungen werden mittels unterschiedlich hoher Rabatte auf ein fest definiertes Niveau verringert.

Vermietungskriterien (PDF, 401.2 KB)

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