Häufig gestellte Fragen
Ich weiss schon jetzt, dass ich mich um eine Wohnung bewerben will, kann ich mich auf einer Warteliste eintragen?
Nein, es wird keine Warteliste geführt. Wir führen jedoch eine Interessentenliste; schreiben Sie uns eine E-Mail oder einen Brief und wir werden auch Sie zukünftig zeitnah über die Projektentwicklung und den Start der Vermietung informieren. Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch als Interessent*in – sofern Sie sich um eine Wohnung bewerben wollen – ab Vermietungsbeginn mit einem vollständigen Dossier bewerben müssen. Ab Vermarktungsstart 15. August 2022 wird keine Interessentenliste mehr geführt. Bewerbungen können direkt eingereicht werden.
Wird eine Warteliste für Interessenten nach der erfolgten Erstvermietung geführt?
Nein, wir publizieren frei werdende Wohnungen wie bei der Erstvermietung öffentlich. Auch wenn Sie sich bereits einmal für eine Wohnung beworben haben, müssen Sie die entsprechenden Unterlagen erneut einreichen.
Nach welchen Kriterien werden die Wohnungen vergeben?
Bitte füllen Sie die Bewerbung vollständig und wahrheitsgetreu aus. Wir streben eine bunt durchmischte Siedlung an und berücksichtigen dabei verschiedene Faktoren. Die Mischung macht's aus! Bei der Vergabe werden unter anderem folgende Kriterien berücksichtigt:
- Einkommen / Vermögen
- Alter
- Kinder
- Belegung (höchstens 1.5 Zimmer mehr als dauernd anwesende Personen)
- Bezug zum Quartier
- Dringlichkeit
Wie erfolgt die Auswahl, wenn sich mehrere Interessenten für dieselbe Wohnung bewerben?
Wir rechnen damit, dass die Nachfrage das vorhandene Angebot übersteigen wird; Mehrfachbewerbungen für eine Wohnung sind somit vorhersehbar. Nicht berücksichtigten Interessenten können freie, typähnliche Wohnungen in der Überbauung angeboten werden.
Was muss bei der Bewerbung um eine Clusterwohnung beachtet werden?
Die Clusterwohnungen sind für innovative Wohnformen gedacht, die in konventionellen Wohnungen keinen Platz haben oder nur eingeschränkt möglich sind. Wir denken da zum Beispiel an eine Alters-WG, eine Mehr-familien-WG oder andere alternative Wohnformen. Sie erleichtern uns den Vergabeprozess, indem Sie bei Ihrer Bewerbung um eine Clusterwohnung ein separates Konzept beilegen, in welchem Sie Ihre Ideen etwas ausführen.
Sind Wohngemeinschaften nur in den Clusterwohnungen erlaubt?
Zwar sind auch ausserhalb der Clusterwohnungen Wohngemeinschaften möglich, in erster Linie sollen die grösseren Wohnungen jedoch an Familien vermietet werden.
Gibt es Wohnungen für Menschen mit einer Behinderung?
Die gesamte Überbauung erfüllt die Anforderungen an die Hindernisfreiheit gemäss SIA 500. Zusätzlich werden die Badezimmer von sechs Wohnungen mit schwellenlosen Duschen ausgestattet. Diese Wohnungen sind auf der Übersicht mit * gekennzeichnet.
Ich interessiere mich für den Gewerberaum, was muss ich bei der Bewerbung beachten?
Wir bitten Sie, Ihrer Bewerbung ein Konzept zur Nutzung des Gewerberaums beizulegen. Wir freuen uns insbesondere über Konzepte, welche das vorhandene Angebot im Quartier sinnvoll ergänzen.
Ich möchte mich für eine Wohnung aus dem Segment "Günstiger Wohnraum mit Vermietungskriterien (GüWR)" bewerben. Wie muss ich vorgehen?
Um eine GüWR-Wohnung mieten zu können, müssen Sie bestimmte Vermietungskriterien (PDF, 585.6 KB) betreffend Einkommen, Vermögen, Belegung und Niederlassung in Bern erfüllen. Sobald die Vermietung aufgeschaltet wurde, können Sie sich für Ihre Wunschwohnung mittels Formular bewerben. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie zusätzlich zum Formular weitere Unterlagen einreichen müssen (wie etwa Steuerveranlagung, Steuervollmacht, Niederlassungsausweis und aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister).
Ich erfülle die Bestimmungen für eine Wohnung im Segment GüWR nicht, aufgrund einer besonderen Ausgangslage möchte ich mich aber trotzdem um eine Wohnung bewerben. Sind Ausnahmen möglich?
Diese Wohnungen werden ausschliesslich an Personen vermietet, die die Vermietungskriterien (PDF, 585.6 KB) GüWR zu 100% erfüllen. Ausnahmen sind darum nicht möglich.
Was passiert, wenn die Vermietungskriterien für eine Wohnung im Segment GüWR in der Zukunft nicht mehr erfüllt werden – zum Beispiel, weil eine Person auszieht; wird der Mietvertrag dann gekündigt?
Sie sind verpflichtet, relevante Änderungen – wie beispielsweise bei der Wohnungsbelegung oder der finanziellen Situation – zu melden. Wenn Sie die Kriterien nicht mehr erfüllen, entfällt zwar der Mietzinsrabatt, Sie können die Wohnung aber weiterhin mieten. Zu Unrecht bezogene Rabatte müssen rückwirkend zurückerstattet werden.
Wie werden die Parkplätze in der Einstellhalle vergeben?
Die Überbauung Reichenbachstrasse 118 wird als autoarme Siedlung realisiert. Dies entspricht dem Wunsch der politischen Entscheidungsträger*innen und der Stimmberechtigten der Stadt Bern. Rechnerisch steht ungefähr jeder dritten Wohnung ein Parkplatz zur Verfügung.
Bei der Vergabe der Parkplätze wird die individuelle Notwendigkeit/Dringlichkeit der Mieter*innen einbezogen. Unter anderem berücksichtigen wir dabei folgende Umstande:
- Angehörige von Blaulichtorganisationen
- Mieter*innen mit unregelmässigen Arbeitszeiten
- Menschen mit einer Behinderung
- Haushaltsgrösse
Welche Lademöglichkeiten bestehen für E-Autos in der Tiefgarage?
Es ist vorgesehen, dass eine beschränkte Anzahl der Parkplätze bereits bei der Fertigstellung mit einer vollwertigen Ladestation ausgestattet wird. Daneben bestehen Sharing-Parkplätze, welche allen Mieter*innen für die Dauer des Ladevorgangs zur Verfügung stehen. Die übrigen Parkfelder werden mit den entsprechenden Installationen für eine spätere Nachrüstung erschlossen. In jedem Fall erfolgt die Abrechnung individuell je nach Nutzung.
Wird es zukünftig eine Busverbindung ins hintere Rossfeld geben?
Leider wird das hintere Rossfeld auf absehbare Zeit nicht mit einer Buslinie erschlossen. Das Anliegen wurde von der Regionalkonferenz Bern-Mittelland abgelehnt, da die kantonalen Vorgaben bezüglich Nachfrage und Kostendeckungsgrad nicht erfüllt werden.
Die Überbauung ist derzeit wie folgt mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen: Die RBS-Haltestelle "Tiefenau" befindet sich rund 600 Meter entfernt und ist in ca. acht Gehminuten erreichbar. Das Areal der Reichenbachstrasse 118 liegt allerdings rund 20 Meter höher als die RBS-Haltestelle, wodurch die Erreichbarkeit für Menschen mit einer (körperlichen) Behinderung erschwert ist.
Wie wird die Nutzung der E-Bikes und E-Autos geregelt, welche für alle Bewohner*innen der Reichenbachstrasse 118 zur Verfügung stehen? Wie hoch sind die Kosten?
Die Vermietung erfolgt über eine Drittanbieterin. Die Kosten liegen im Bereich vergleichbarer Angebote.
Ich möchte trotz Gemeinschafts-Gefrierraum einen eigenen Tiefkühler in der Wohnung. Ist das erlaubt?
Der Gemeinschafts-Gefrierraum ist bezüglich Energieverbrauch und -effizienz kleineren Geräten für den privaten Gebrauch deutlich überlegen. Zudem trägt dieser Kühlraum als Eisspeicher zu einem höheren Autarkiegrad der Überbauung bei. Im Sinne der 2000-Watt-Gesellschaft sind darum Tiefkühler in der Wohnung nicht zugelassen. Jede Wohnung ist aber mit einer Kühl-/Gefrierschrankkombination ausgestattet.
Ich möchte eine eigene Waschmaschine und/oder einen eigenen Wäschetrockner in der Wohnung. Geht das?
Eine eigene Waschmaschine und/oder einen eigenen Wäschetrockner sind in der Wohnung nicht gestattet.