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Sicherheitshinweise zum Umgang mit Feuerwerk

Feuerwerk aus der Distanz zu bestaunen ist schön und bereitet Freude. Zu nah dran oder falsch verwendet kann es aber sehr gefährlich sein. Sicherheit und Sorgfalt sind die Basis dafür, dass ein Feuerwerk auch Freude bleibt.

Im Perimeter des UNESCO-Weltkulturerbes in der Berner Innenstadt gilt ein ganzjähriges Feuerwerkverbot!

Feuerwerkskörper werden in der Schweiz je nach Gefährdungspotential durch das Schweizerische Sprengstoffgesetz in vier verschiedene Kategorien eingeteilt (vgl. Schweizerische Sprengstoffverordnung, Art. 7).

Wer Feuerwerk zündet, sollte immer die Sicherheitshinweise beachten. 

Haftung / Verantwortung: 

Die vollumfängliche Verantwortung für das gefahrlose Abbrennen des Feuerwerkes obliegt immer der Person, welche das Feuerwerk zündet.
Bei Eintreten eines Schadenereignisses haftet immer die Person, die das Feuerwerk abgebrannt hat.

Sicherheitshinweise

  • Brennen Sie Feuerwerk nie in Menschenansammlungen ab.
  • Halten Sie immer die angegebenen Sicherheitsabstände zu Menschen und Gebäuden ein – auch zu Ihrem eigenen Schutz.
  • Halten Sie immer Löschmittel wie Feuerlöscher, Löschdecken oder einen Eimer Wasser bereit.
  • Schützen Sie Gebäude, indem Sie an Festtagen Fenster, Türen und Dachluken schliessen und Storen hochziehen – Unkontrolliert abgefeuertes Feuerwerk kann zu Gebäudeschäden führen. 
  • Bedenken Sie, dass nicht alle Nachbarn Freude an Feuerwerk haben könnten.
  • Respektieren Sie ältere Leute, Familien mit Kleinkindern und Haustiere​.
  • Beachten Sie immer die Hinweise auf der Gebrauchsanweisung.
  • Lassen Sie sich beim Kauf von Feuerwerkskörpern vom Verkaufspersonal instruieren.

  • Feuerwerk kann schwere Verbrennungen verursachen.
  • Feuerwerk kann auch in grosser Entfernung Feuer verursachen.
  • Je nach Kategorie gelten unterschiedliche Vorschriften zum Mindestalter und Gebrauch.

Perimeter Feuerwerkverbot Stadt Bern

Perimeter Feuerwerkverbot Stadt Bern
Titel Bearbeitet
Perimeter Feurerwerkverbot Bern (JPG, 1.7 MB) 21.07.2022

Waldbrandgefahr und Feuerverbote

Die Lagebeurteilung und das Verfügen von allfälligen Feuerverboten wegen Waldbrandgefahr obliegen dem Kanton Bern.

Weitere Informationen.

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