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Sprengen – Zuverlässigkeitsbescheinigung

Für das Sprengen ist eine Bewilligung nötig.

Die Erteilung einer Sprengbewilligung bedarf einer Zuverlässigkeitsbescheinigung. Bitte wenden Sie sich dazu an die Kantonspolizei.

Weitere Informationen.

Kontakt

Kantonspolizei Bern Telefon +41 31 638 60 60

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