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Offenlegung Politikfinanzierung

In der Stadt Bern müssen politische Parteien sowie andere politische Akteur*innen ihre Finanzierung offenlegen. Die dafür benötigten Formulare werden von der Stadtkanzlei zur Verfügung gestellt. Die gemeldeten Informationen werden von der Stadtkanzlei geprüft und laufend publiziert.

Die im Stadtrat vertretenen Parteien müssen ihre Finanzierung jährlich offenlegen. Weiter müssen Personen und Organisationen, die Wahlvorschläge einreichen sowie die einzelnen Kandidierenden für städtische Wahlen ihre geplanten Aufwendungen für die entsprechende Kampagne offenlegen. Ebenfalls Auskunft geben über ihre Einnahmen und Ausgaben müssen Personen oder Organisationen, welche im Vorfeld einer städtischen Abstimmung oder Wahl öffentlich Stellung beziehen und dafür Aufwendungen von 5000 Franken oder mehr vorsehen. Ähnliches gilt für Personen und Organisationen, die erfolgreich eine städtische Initiative oder ein städtisches Referendum lancieren. Die detaillierten Bestimmungen sind im Reglement respektive in der Verordnung über die politischen Rechte enthalten. In der Übersichtstabelle (PDF, 72.4 KB) finden Sie ausserdem wichtige Informationen unter anderem zum Zeitpunkt der Berichterstattung und zum jeweiligen Vorgehen.

Sind Sie eine von der Offenlegungspflicht betroffene Person oder Organisation? Hier können Sie die Formulare herunterladen, die Sie für die Meldung der offenlegungspflichtigen Informationen benötigen. Möchten Sie wissen, wie sich die politischen Akteur*innen auf städtischer Ebene finanzieren? Unter Publikation werden laufend die gemeldeten Angaben zur Offenlegung der Politikfinanzierung veröffentlicht.

Haben Sie Fragen zur Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien und Kampagnen? Kontaktieren Sie uns unter . Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Weitere Informationen.

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