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Peter von Ringgenberg

Peter von Ringgenberg war der Inhaber der gleichnamigen Gerichtsherrschaft am Brienzersee.

Sowohl auf verwandtschaftlichen als auch auf poltisch-herrschaftlichen Beziehungen gründete im Jahre 1389 das Bürgerrecht des oberländischen Freiherren Peter von Ringgenberg (Politische Bedeutung der Ausbürgeraufnahmen). Diesem gehörte die gleichnamige Gerichtsherrschaft am Brienzersee. Peter von Ringgenberg hatte sein Udel (Udel) auf dem Wohnhaus der reichen Witwe Elisabeth von Blankenburg an der oberen Junkerngasse angelegt.[1] Elisabeth von Blankenburg war in zweiter Ehe mit dem um 1352 gestorbenen Anton von Blankenburg verheiratet. Dieser entstammte wie Peter von Ringgenberg einem im Oberland begüterten Rittergeschlecht. Ihre gemeinsame Tochter Küngold von Blankenburg war seit 1378 mit Peter von Ringgenberg vermählt, was diesen dazu veranlasste, sein Udel 1386 auf dem Wohnhaus seiner Schwiegermutter anzulegen (Udelbesitz der Ausbürger). In dem am 1. Februar verfassten Burgrechtsvertrag verpflichtete sich der Freiherr, jährlich uff sant Andres mes (30. November) der Stadt zwei Gulden Udelzins (Udelzins und Burgermäss) zu bezahlen. Dafür entband ihn der Rat von der Leistung aller ander stüren und tellen.[2]

Der Udelzins geht an die Bauherren

Im Unterschied zu den bäuerlichen Ausbürgern (Ausbürger) musste Peter von Ringgenberg seinen Udelzins jedoch nicht an die Besitzerin der Udelliegenschaft, sondern wie alle sozial hochstehenden Udelinhaber an die städtischen Bauherren (Bauherren) entrichten. Nach dem Tod des Freiherren übernahmen dessen Töchter Beatrix und Ursula das Burgrecht ihres Vaters in der wise als der vorgnant ir vatter selig als die briefe wisent. In der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts ging das Wohnhaus der Elisabeth von Blankenburg dann in den Besitz des Notabeln Niklaus von Diesbach über. Sein Schwager Junker Jakob von Rüssegg erwarb am 3. August 1456 gegen die Leistung eines Udelzinses von einem Gulden das Burgrecht auf der Liegenschaft an der Junkerngasse. Jakob von Rüssegg entstammte einem freiherrlichen Geschlecht, das über Grund- und Gerichtsrechte im Aargau und im heutigen Kanton Luzern verfügte.[3] Niklaus von Diesbach selbst gehörte zu den einflussreichsten Persönlichkeiten Berns im 15. Jahrhundert.[4] Er versteuerte 1458 ein Vermögen von 12’000 Gulden (Vermögensentwicklung) und amtierte zwischen 1465 und 1475 zweimal als bernischer Schultheiss.[5]

Roland Gerber, 30.06.2018



[1]    domus dera von Blangkenburg; Udelbuch von 1389, Staatsarchiv Bern, B XIII 28, S. 28f.

[2]    1386 in SSRQ Bern III, Nr. 98c, S. 242-244.

[3]    Jakob von Rüssegg war der Inhaber der Twingherrschaften Rued und Roggenbach.

[4]    Zur Biographie Niklaus von Diesbachs vgl. Karl Stettler: Ritter Niklaus von Diesbach, Schultheiss von Bern 1430-1475, Bern 1924.

[5]    Welti, Friedrich Emil (Hg.), Das Tellbuch der Stadt Bern aus dem Jahre 1458, in: Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern 33 (1936), S. 487-575, hier 535.

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