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Niklaus am Boll

Während Niklaus am Boll in einem Wohnhaus an der Spitalgasse lebte, verzeichnete er auf seinem zweiten Haus rund 20 Udel.

Eine ähnliche Abhängigkeit zwischen Udelhausbesitzer und geografischer Herkunft der Ausbürger (Udelbesitz der Ausbürger) findet sich beim Bäckermeister Niklaus am Boll. Dieser besass zusammen mit sunenfro ein Wohnhaus im Bereich des heutigen Bahnhofplatzes. Auf dem Gebäude lasteten ebenfalls rund 20 Udel (Udel). Niklaus am Boll wohnte jedoch nicht in der genannten Udelliegenschaft, sondern er vermietete seine Hälfte des Wohnhauses jeweils an andere Personen.[1] Der Bäckermeister selbst lebte in einem geräumigeren Wohnhaus in der südlichen Häuserzeile der Spitalgasse. Dort versteuerte er 1389 das mittlere Vermögen von 100 Gulden (Vermögensentwicklung).[2] Während Niklaus am Boll auf seinem Haus an der Spitalgasse mit Rudolf Ranz von Rüegsau nur einen einzigen Ausbürger aus dem Emmental verzeichnete, legte er auf seinem Halbhaus nördlich des Oberen Spitals (Oberes Spital) zusammen mit seinem Mitbesitzer Sunnenfroh eine Vielzahl von Udeln an.[3] Die Herkunftsorte der Udelinhaber verteilten sich mit den Kirchgemeinden Bolligen, Oberdiessbach und Meiringen auf das obere Aaretal (4 Ausbürger) sowie vor allem auf das Simmental (7 Ausbürger). Niklaus am Boll, dessen Herkunft nicht bekannt ist, scheint sich somit bei der Udelvergabe in erster Linie auf den Bekanntenkreis seines Mitbesitzers Sunnenfroh abgestützt zu haben. Dieser war nach dem Udelbuch aus dem Simmental nach Bern zugewandert.[4]

Gleiche Herkunft garantiert nicht immer für die Einhaltung der Bürgerpflichten

Am Beispiel des Ausbürgers Sunstmann von Erlenbach, der sein Udel auf dem Halbhaus des Niklaus am Boll anlegte, lässt sich zeigen, dass die gleiche soziale und geografische Herkunft von Udelhausbesitzern und landsässigen Bürgern nicht in jedem Fall auch die Einhaltung der von den Ausbürgern geschworenen Bürgerpflichten (Bürgerpflichten) garantierte. Insbesondere dürfte die Bezahlung der jährlichen Udelzinse durch die Udelinhaber für den baulichen Unterhalt der Udelhäuser immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Stadtbürgern und Landbewohnern geführt haben. Im Mai 1394 war Niklaus am Boll jedenfalls dazu gezwungen, das Bürgerrecht (Bürgerrecht) des im Simmental wohnenden Sunstmann aufzukündigen und diesen mit gericht von dem udel zu weisen.[5]

Roland Gerber, 24.06.2018



[1]    Als Bewohner des Halbhauses von Niklaus am Boll wird im Tellbuch von 1389 Heinrich Iseli genannt. Dieser versteuerte das bescheidene Vermögen von zehn Gulden; ebda., S. 576.

[2]    Ebda., S. 556.

[3]    domus Claus am Bolle; Udelbuch von 1389, Staatsarchiv Bern, B XIII 28, S. 280 und 402.

[4]    domus Sunnenfro von Sibental; Udelbuch von 1389, Staatsarchiv Bern, B XIII 28, S. 402.

[5]    Udelbuch von 1389, Staatsarchiv Bern, B XIII 28, S. 402.

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