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Johannes von Trachselwald

Auf dem Wohnhaus Johannes von Trachselwalds hafteten nicht weniger als 81 Udel von Ausbürgern aus der Herrschaft Trachselwald.

Die höchste Zahl von Udeln (Udel), die nicht auf einem kommunalen Gebäude (Kommunale Gebäude) angelegt waren, findet sich während des Spätmittelalters auf dem Wohnhaus des Schuhmachermeisters Johannes von Trachselwald.[1] Auch hier waren die Ausbürgeraufnahmen hauptsächlich politisch-herrschaftlich motiviert und standen in engem Zusammenhang mit der Herkunft des Schuhmachermeisters aus der Herrschaft Trachselwald im Emmental (Udelhausbesitzer und Udelinhaber). Auf dem Wohnhaus Johannes von Trachselwalds lasteten nach Ausweis des Udelbuches (Udelbuch von 1389) zu Beginn des 15. Jahrhunderts nicht weniger als 81 Udel. Die Udelliegenschaft des wahrscheinlich kurz nach 1400 nach Bern zugewanderten Schuhmachers befand sich im Unterschied zu den meisten anderen Häusern, die fünf oder mehr Udel verzeichneten, jedoch nicht am Rand des überbauten Stadtgebiets sondern in der nördlichen Häuserzeile der Kramgasse.

Der Erwerb der Herrschaft Trachselwald führt zu zahlreichen Ausbürgeraufnahmen

Bei Johannes von Trachselwald lässt sich exemplarisch zeigen, wie der Rat die Einbürgerung Dutzender von Landleuten als Mittel zur herrschaftlichen Durchdringung des von der Stadt beanspruchten Territoriums verwendete (Ausdehnung der Ratsherrschaft auf die Landschaft). Die Ausbürgeraufnahmen auf dem Wohnhaus Johannes von Trachselwalds waren eine Folge des Erwerbs der Herrschaft Trachselwald (Trachselwald) sowie des Hochgerichts von Ranflüh durch Bern im Jahr 1408.[2] Nachdem der Rat Trachselwald von den Deutschherren in Sumiswald gekauft hatte, veranlasste er die dort ansässigen Herrschaftsleute, das städtische Bürgerrecht (Bürgerrecht) zu erwerben. Die Udel der neu eingebürgerten Personen liess er dabei auf dem Stadthaus eines ihrer Landsleute anlegen, der für die Einhaltung der von diesen geschworenen Bürgerpflichten haftete. Kurz nach 1408 erwarben insgesamt 56 Frauen und Männer usser der herschaft von Trachselwalt ein Udel im Wert von 3 Pfund auf dem huse Henslis von Trachselwalt zwuschentt Henslin Burgistein und Cuntz Jaggisbach. 1415 folgten dann 25 weitere Personen. Die Udel dieser Ausbürger hafteten ebenfalls an dem hus [Johannes von Trachselwalds] jegklicher an eim vierten teil umb drei guldin.

Roland Gerber, 30.06.2018



[1]    domus Henslis Trachselwalt; Udelbuch von 1389, Staatsarchiv Bern, B XIII 28, S. 322-328.

[2]    SSRQ Bern III, Nr. 106h, S. 309-314 (8. Juli 1408).

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