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Bauamtspersonal

Den beiden Bauherren unterstanden im 15. Jahrhundert zwei Bedienstete, die ihnen bei der Durchführung ihrer Geschäfte behilflich waren.

Bauherrenschreiber

Der wichtigste Angestellte des Bauherrenamts (Bauherren) war der Bauherrenschreiber. Er rechnete jeden Sonntag zusammen mit den Bauherren mit allen im Dienste der Stadt stehenden Werkleuten und Tagelöhnern ab und bezahlte ihnen die Auftrags- und Taglöhne für die vergangene Arbeitswoche aus. Die Werkleute mussten unter der Aufsicht der Stadtwerkmeister (Stadtwerkmeister) angeben, auf welchen städtischen Baustellen sie tätig gewesen waren und welche Arbeiten sie dort ausgeführt hatten. Die von den Werkleuten gemachten Angaben wurden vom Bauherrenschreiber laufend in einem speziellen Bauamtsrodel notiert, in dem er auch die aus der Bauamtskasse ausbezahlten Löhne festhielt.[1] Gleichzeitig hatte er den von den Bauherren geführten Baustreitigkeiten beizuwohnen und, falls nötig, die entsprechenden Schlichtungsurkunden zu verfassen. Ihm oblag ausserdem der gesamte Schriftverkehr des Bauherrenamts, der mit der Anlage spezieller Bauamtsmanualen, Instruktionsbüchern und Bauamtsurbarien seit dem 16. Jahrhundert kontinuierlich anwuchs.[2]

Bauamtsweibel

Der zweite Angestellte des Bauherrenamts war der Bauamtsweibel. Er stand dem Bauherrenschreiber in seinen Aufgaben und Pflichten jedoch eindeutig nach. Der Bauamtsweibel hatte den Bauherren bei ihren täglichen Geschäften behilflich zu sein und sich insbesondere um die Kontrolle und Durchsetzung der vom Rat erlassenen Bauordnungen zu kümmern. Seit dem 16. Jahrhundert beteiligte er sich nachweislich auch an der Einbringung der Eigeneinkünfte des Bauherrenamts und am Einzug ausstehender Geldbussen.[3] Dabei oblag ihm im speziellen die Verwaltung des bauherrlichen Fuhrparks, über den er seit dem 17. Jahrhundert separat Buch führte.[4] Die mindere soziale Stellung des Bauamtsweibels gegenüber dem Bauherrenschreiber drückt sich nicht zuletzt auch in seinem deutlich tieferen Jahresgehalt aus, das um die Mitte des 16. Jahrhunderts 12 Pfund betrug. Aufgebessert wurde dieser Grundlohn nur durch die 10 Schillinge und 8 Pfennige für seine Ehefrau. Der ordentliche Jahreslohn des Bauherrenschreibers betrug in der gleichen Zeit 20 Pfund und 11 Mütt Dinkel, wobei er als Lohnaufbesserung neben den 10 Schillinge und 8 Pfennige für seine Ehefrau jedes Jahr zusätzlich noch 16 Schillinge für papir und rödel aus dem Bauamtssäckel ausbezahlt erhielt. Neben diesen durch den Rat verordneten Grundlöhnen bezogen sowohl der Bauherrenschreiber als auch der Bauamtsweibel zusätzlich noch verschiedene Naturalien, die sich aus den Eigeneinkünften des Bauherrenamts ergaben. Diese Naturalien können in den vorhandenen Quellen jedoch nur teilweise erfasst werden. So stand ihnen beim Einzug der Bauamtszehnten ein Teil des Zehnterschatzes zu, was ihnen pro Jahr zusätzlich 3 Mütt Hafer einbrachte. Weitere Einkünfte erwuchsen ihnen aus dem Einzug der Acherumsehrschätze.

Roland Gerber, 21.07.2018



[1]       Ein solcher Bauamts- oder Wochenrodel hat sich nur für das Jahr 1592 erhalten. Er wurde bisher nicht systematisch ausgewertet; Burgerbibliothek Bern, Mss.h.h.XLV. 218.

[2]       Zu den Aufgaben und Pflichten des Bauherrenschreibers vgl. Benedikt Bietenhard: Verwaltungsgeschichtliches zum bernischen Bauwesen im 18. Jahrhundert, in: Berner Zeitschrift für Geschichte und Heimatkunde 36 (1974), S. 65-108, hier 79f.

[3]       Obwohl verschiedene Geldbussen seit dem beginnenden 14. Jahrhundert nachweislich dem Stadtbau zugute kamen, sind in den überlieferten Bauamtsrechnungen von 1533 bis 1559 keinerlei Einkünfte aus Bussgeldern verzeichnet. Diese scheinen im 14. Jahrhundert von den so genannten Einungern und seit dem 15. Jahrhundert vom Säckelmeister selbst verwaltet worden zu sein.

[4]       Benedikt Bietenhard: Verwaltungsgeschichtliches zum bernischen Bauwesen im 18. Jahrhundert, in: Berner Zeitschrift für Geschichte und Heimatkunde 36 (1974), S. 65-108, hier 80.

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