Navigieren auf Stadt Bern

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

Kampf gegen Stadtbrände

Der Rat autorisierte die Bauherren, den Bau von Brandmauern und Ziegeldächern aus der Stadtkasse zu subventionieren.

Nachdem bereits 1285[1] und 1287[2] die westlich der Kreuzgasse gelegenen Stadtquartiere (Stadtquartiere) bis zum heutigen Käfigturm und 1302[3] die östlich derselben Gasse gelegene Häuser teilweise niedergebrannt waren und 1309[4] erneut ein Brand weite Teile der westlich der Kreuzgasse gelegenen Häuserzeilen heimgesucht hatte, beschlossen schultheis, rät, die zweihundert und alle die gemeinde von Berne am 24. Mai 1310, vier «ehrbare» Männer aus der Stadtgemeinde zu wählen und diese eidlich dazu zu verpflichten, den Wiederaufbau der durch den letzten Stadtbrand zerstörten Gebäude westlich der Kreuzgasse zu organisieren.[5] Laut der dazu erlassenen Stadtsatzung hatten die vier Bauherren (Bauherren) sowohl bei den anstehenden als auch bei allen zukünftig in der Stadt Bern durchzuführenden Baumassnahmen dafür zu sorgen, dass zwischen allen neugebauten Wohnhäusern Brandmauern errichtet und deren Dächer statt mit herkömmlichen Holzschindeln mit feuerresistenten Lehmziegeln gedeckt wurden. Da Lehmziegel aber einiges mehr kosteten als Holzschindeln, entschloss sich der Rat, den Bau der Ziegeldächer mit einem von den vier Bauherren festgesetzten Betrag aus dem Stadtsäckel (Säckelmeister) zu subventionieren. Beim Neubau sowie bei der Höherführung bereits bestehender Brandmauern sollten ausserdem die jeweiligen Hausnachbarn dazu angehalten werden, sich mit einem ebenfalls von den Bauherren festgelegten Betrag an den Baukosten zu beteiligen. Keine Ansprüche auf eine Beisteuer besassen jedoch diejenigen Stadtbewohner, die es versäumten, den Bau einer Brandmauer oder eines Ziegeldaches bis spätestens ein Jahr nach der Fertigstellung den Bauherren anzuzeigen. Zuwiderhandlungen gegen die obengenannten Bestimmungen und Scheltworte gegen die vier im Namen der Stadtgemeinde auftretenden Bauherren beschloss der Rat, mit einer Geldbusse von einen Pfund und einer Verbannung aus der Stadt zu bestrafen[6]. Die vier Bauherren unterstanden direkt dem Schultheissen, der bereits vor 1310 für das kommunale Bauwesen verantwortlich war, und dem Rat der Zweihundert (Rat der Zweihundert), aus dem sie für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt wurden.

Roland Gerber, 21.07.2018



[1]       In der Nacht vom 26. auf den 27. März 1285 vernichtete ein Feuer die Häuserzeilen westlich der Kreuzgasse bis zur alten Ringmauer. Bereits damals wurden die Besitzer der verbrannten Hofstätten vom Rat angewiesen, die vormals hölzernen Lauben beim Wiederaufbau der Häuser durch steinerne zu ersetzen; FRB/3, Nr. 401a/b.

[2]       Am 6. Dezember 1287 wurde auch die Innere-Neustadt ein Raub der Flammen; Hans Morgenthaler: Bilder aus der älteren Geschichte der Stadt Bern, Bern 1935 (2. Auflage), S. 39.

[3]       Der Brand ereignete sich in der Nacht vom 19. auf den 20. April 1302; Gottlieb Studer (Hg.): Die Berner Chronik des Conrad Justinger, Bern 1871, Nr. 65; sowie FRB/4, Nr. 88.

[4]       Das Feuer wütete in der Nacht vom 13. auf den 14. Januar 1309; FRB/4, Nr. 310.

[5]       SSRQ Bern Stadt I/2, Nr. 211, S. 88f.

[6]       SSRQ Bern Stadt I/2, Nr. 212, S. 89. Die 1310 erlassene Stadtsatzung galt für sämtliche in Bern lebende Einwohner und alle Ausbürger, die ein Udel in der Stadt besassen. Bei einer Verbannung aus der Stadt sollte das Udelhaus des betreffenden Bürgers solange offen stehen, bis sich dieser den Ratsbestimmungen unterwarf und wieder nach Bern zurückkehren durfte.

Weitere Informationen.

Fusszeile