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Reorganisation des Bauherrenamts

Ende des 14. Jahrhunderts verkleinerte sich die Zahl der Bauherren von vier auf zwei Bauherren, einer vom Rat und einer von Burgern.

Die grossflächigen Zerstörungen des grossen Stadtbrands von 1405 (Grosser Stadtbrand von 1405) blieben nicht ohne Konsequenzen für die Organisation der Bauverwaltung. Zwei Drittel des überbauten Stadtgebietes bestanden nur noch aus verkohlten Ruinen, zwischen denen Unmengen von Schutt und Asche lagen. Um die Aufräumarbeiten und den Wiederaufbau der verbrannten Häuserzeilen überhaupt bewältigen zu können, war der Rat weitgehend auf die finanzielle, materielle und personelle Hilfe der städtischen Untertanen auf dem Land sowie der mit Bern verbündeten und befreundeten Orte und Städte angewiesen. Für das Bauherrenamt bedeutete der Wiederaufbau der über weite Flächen zerstörten Stadt einen enormen zusätzlichen Verwaltungs- und Arbeitsaufwand, der nur mit einer kurzfristigen Aufstockung des eigenen Personalbestands und dem Beizug zahlreicher freiwilliger Hilfskräfte und Fronarbeiter bewältigt werden konnte. Während sich die beiden Bauherren (Bauherren) die nach dem Stadtbrand angefallenen Mehrarbeiten von durchschnittlich sechs Wochen pro Jahr 1406 und 1407 noch mit einer Lohnaufbesserung von je 3 Pfund auf ihre bisherigen Jahreslöhne von 12 Pfund ausbezahlen liessen, erschienen im Jahre 1408 mit Burkhard Balmer, Peter Hetzel und Rudolf im Wil schliesslich drei Bauherren, die sich gleichzeitig um den Wiederaufbau der Stadt kümmerten. Auch der Jahreslohn des damaligen Bauherrenschreibers Konrad Justinger wurde wegen der nach dem Brand stark angewachsenen Abrechnungs- und Schreibtätigkeit kurzfristig von 6 auf 8 Pfund erhöht.[1] Die Zerstörungen durch den Stadtbrand von 1405 bedeuteten für den Rat aber auch eine günstige Gelegenheit, den privaten Häuserbau in der Stadt besser zu reglementieren und die Bautätigkeit der Bürgerschaft verstärkt der Kontrolle der Bauherren zu unterwerfen. In diesem Sinne versuchten Schultheiss und Rat (Schultheiss und Rat), mit restriktiven Feuer- und Bauordnungen ähnlich vernichtende Brände in Zukunft zu verhindern. Die zerstörten Häuserzeilen wurden nach feuerpolizeilichen Grundsätzen wiederaufgebaut, für deren Ausführung sich sowohl die Bauherren als auch die Venner (Venner) als Vorsteher der vier Stadtviertel (Stadtviertel) verantwortlich zeigten. Seit 1448 wird schliesslich noch ein spezieller Bauamtsweibel erwähnt, der den Bauherren bei der Durchführung ihrer Geschäfte behilflich war und sich insbesondere auch um die Durchsetzung und Kontrolle der verschiedenen Bauordnungen zu kümmern hatte.[2]

Bauherr von Rat und Bauherr von Burgern

Mit Abschluss der Bauarbeiten an den neuen Westbefestigungen und der fortschreitenden Konzentration der Regierungsgewalt im Kleinen Rat verkleinerte dieser den Personalbestand des Bauherrenamts gegen Ende des 14. Jahrhunderts von vier auf zwei Bauherren. Seither wurden diese nach ihrer Ratszugehörigkeit in einen Bauherren vom Rat und einen Bauherren von Burgern unterschieden. Die Amtsdauer der Bauherren betrug nicht mehr, wie es 1310 festgelegt worden war, vier Jahre, sondern schwankte zwischen einem und neun Jahren.[3] Damit waren die Voraussetzungen geschaffen, die parallel zur allgemeinen städtischen Verfassungsentwicklung zu einer allmählichen Bedeutungssteigerung des aus dem Kleinen Rat gewählten Bauherren gegenüber seinem Amtskollegen aus dem Burger Rat führte. Die Bauherren wurden entsprechend ihrer Ratszugehörigkeit seit dem 15. Jahrhundert Bauherr vom Rat und Bauherr von Burgern genannt. Die Bauherren erhielten damit, entsprechend ihrer Ratszugehörigkeit, unterschiedlich bedeutende Verwaltungsbereiche innerhalb der kommunalen Bauverwaltung zugeordnet. Die fortschreitende Kompetenzenteilung zwischen den beiden Bauherren spiegelt sich auch in ihrer Rechnungsführung wider, die spätestens seit 1435 nachweislich über zwei separate Rechnungen erfolgte.[4] Gemäss seiner Abrechnungstätigkeit mit dem Säckelmeister oblag dem Bauherrn vom Rat seit den 30er Jahren des 15. Jahrhunderts die Verantwortung für die von der Stadt ans Bauherrenamt überwiesenen Zuschüsse. Dadurch übernahm er die Kontrolle über den grössten Teil des bauherrlichen Finanzhaushalts und die Entlöhnung der auf den kommunalen Baustellen beschäftigten Bauhandwerker und Hilfskräfte. Der Bauherr von Burgern verwaltete hingegen nur noch die wichtigsten Eigeneinkünfte des Bauherrenamts, wobei er die von ihm erwirtschafteten Einnahmenüberschüsse regelmässig an den Bauherrn vom Rat weitergab.

Roland Gerber, 21.07.2018



[1]       Bilanzenrechnung A, Stadtarchiv Bern, SAB_A_10_1, S. 194-219.

[2]       1448 wird erstmals auch ein Bauamtsweibel genannt; Bilanzenrechnung C, Burgerbibliothek Bern, Mss.Hist.Helv.IV. 2, S. 306.

[3]       Hans Kuttler war von 1454 bis 1459 und von 1465 bis 1473 sogar ganze 15 Jahre Bauherr der Stadt Bern.

[4]       Während die beiden Bauherren Ludwig Brüggler und Jakob Bremgarter 1417 noch gemeinsam vor dem Säckelmeister Rechnung ablegten; Bilanzenrechnung A, Stadtarchiv Bern, SAB_A_10_1, S. 301, rechneten die Bauherren Heinzmann Tschachtlan und Rudolf von Schwanden 1435 schliesslich in zwei unabhängigen Rechnungen vor Schultheiss und Rat ab; Bilanzenrechnung C, Burgerbibliothek Bern, Mss.Hist.Helv.IV. 2, S. 4f.

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