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Städtischer Regiebetrieb

In der Mitte des 14. Jahrhunderts wurde die Baubehörde zu einem Regiebetrieb mit eigener Rechnungsführung und eigenem Personalbestand aufgewertet.

Das weitaus grösste kommunale Bauprojekt des 14. Jahrhunderts erwuchsen Schultheiss und Rat (Schultheiss und Rat) mit der kurz nach dem Laupenkrieg von 1339 (Laupenkrieg von 1339) in Angriff genommenen zweiten Stadterweiterung (Zweite Stadterweiterung nach 1343), die wahrscheinlich von Anfang an unter der direkten Aufsicht der Bauherren (Bauherren) stand.[1] Die ausserordentlichen, vor allem zu Baubeginn recht hohen Aufwendungen für den Bau der neuen Westbefestigungen (Stadtbefestigungen) sowie deren lange Bauzeit bedeuteten für die Stadt eine langfristige Verwaltungsaufgabe, die sich nicht zuletzt auch in den regelmässigen Kosten für den Unterhalt der bereits fertiggestellten Mauerpartien und einem festen Bestand städtischer Bauhandwerker und Tagelöhner ausdrückte. Um dieser neuen Verwaltungsaufgabe gerecht zu werden, liess der Rat die bisher noch weitgehend in die Ratsgremien integrierte Baubehörde wahrscheinlich um die Mitte des 14. Jahrhunderts zu einem städtischen Regiebetrieb mit eigener Rechnungsführung und eigenem Personalbestand ausbauen. Die Baubehörde wurde aus der übrigen Stadtverwaltung ausgeschieden und in eine eigenständige Verwaltungseinheit, ins Bauherrenamt, umgewandelt. Als wichtigste Einkünfte erhielten die Bauherren verschiedene Boden- und Lehenszinse aus dem kommunalen Grundbesitz inner- und ausserhalb der Stadt Bern zugesprochen, was ihnen seither auch die Bezeichnung als städtische Zinsmeister eintrug.[2] Gleichzeitig wurde ihnen die Oberaufsicht über die kommunalen Werk- und Ziegelhöfe, die Wassermühlen in der Matte (Mattenmühlen und Aareschwelle), die Sandsteinbrüche uf der santflu oberhalb der Untertorbrücke und am Gurten[3] sowie über die an Bern angrenzenden Wälder Forst und Bremgartenwald übertragen. Unter die direkte Verwaltung der Bauherren gestellt wurden ausserdem die beiden Stadtwerkmeister, deren Amt wahrscheinlich ebenfalls im Zusammenhang mit dem Bau der neuen Westbefestigungen auf die Ämter eines Holz- und Steinwerkmeisters erweitert worden war. Gleichzeitig erhielten sie einen eigenen Bauherrenschreiber zugeordnet, der den Schriftverkehr des Bauherrenamts erledigte (Stadtschreiber und Kanzlei).[4]

Roland Gerber, 21.07.2018



[1]       Vgl. dazu Hans Morgenthaler: Bilder aus der älteren Geschichte der Stadt Bern, Bern 1935 (2. Auflage), S. 47-50.

[2]       Noch im Jahre 1410 werden die Bauherren auch als städtische Zinsmeister bezeichnet; Bilanzenrechnung A, Stadtarchiv Bern, SAB_A_10_1, S. 236.

[3]       Die Sandsteinbrüche in der Sandfluh und am Nordhang des Gurten gehörten schon im 13. Jahrhundert zum Grundbesitz der Stadt. Im so genannten Dominikaner Schenkungsbrief vom 20. Juli 1269 wird den nach Bern berufenen Ordensbrüdern das freie Benutzungsrecht der städtischen Steinbrüche ausdrücklich zuerkannt. Erst im 15. Jahrhundert wird im Zusammenhang mit dem Münsterbau der wohl ergiebigste Steinbruch, die so genannte Ostermundiger Grube, erschlossen; Paul Hofer: Bauvorschriften im Alten Bern und die vier Sandsteinbrüche Berns, in: Fundplätze-Bauplätze, Basel/Stuttgart 1970, S. 70-79.

[4]       Der erste namentlich erwähnte Bauherrenschreiber war Konrad Justinger, der seit 1398 als Cunrad der schriber in den Quellen genannt wird. Seit 1400 amtierte er nachweislich als Berner Stadtschreiber und seit 1406 auch als Bauherrenschreiber; Bilanzenrechnung A, Stadtarchiv Bern, SAB_A_10_1, S. 194-196. Vgl. dazu auch Kathrin Jost: Konrad Justinger (ca. 1365-1438). Chronist und Finanzmann in Berns grosser Zeit (Vorträge und Forschungen, Sonderband 56), Ostfildern 2011.

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