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Säckelmeister

Der Säckelmeister war seit der Mitte des 14. Jahrhundert für die Führung der zentralen Stadtrechnung verantwortlich.

Die zentrale Rechnungsführung Berns oblag seit dem 14. Jahrhundert dem Säckelmeister.[1] Der erste namentlich bekannte Rechnungsherr war Peter Schwab. Er wird in einer Urkunde von 1361 als phleger des statt guot genannt.[2] 1363 empfängt Altschultheiss Konrad vom Holz – erstmals unter der Bezeichnung als unser sekelmeyster – ein Darlehen von 200 Gulden von den Deutschherren in Köniz.[3] Peter Schwab und Konrad vom Holz sassen im Kleinen Rat und waren als städtische Rechnungsherren für die Führung der zentralen Stadtkasse, der Säckelmeisterrechnung, verantwortlich. Mit dem Erwerb der ersten Gerichtsherrschaften in der Landschaft (Entstehung des städtischen Territoriums 1298 bis 1415) übernahm der Säckelmeister auch die Aufsicht über die Rechnungsführung der Landvögte und anderer städtischer Amtsleute auf dem Land (Landvögte und Tschachtlane). Die wichtige Bedeutung, welche die Bürger der Finanzaufsicht zumassen, zeigt sich darin, dass dem Rechnungsherr aus dem Kleinen Rat in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts jeweils ein Mitglied des Rats der Zweihundert (Rat der Zweihundert) als zweiter Rechnungsherr zur Seite stand, mit dem er um den St. Johannestag (24. Juni) und den St. Stefanstag (26. Dezember) den versammelten Ratsherren die Halbjahresrechnung präsentierte.[4] Seit dem beginnenden 15. Jahrhundert zeigte sich der Säckelmeister schliesslich allein für Führung und Kontrolle der zentralen Stadtrechnung verantwortlich. Die Rechnungslegung geschah jedoch nicht mehr allein vor dem Rat der Zweihundert, sondern die Finanzaufsicht konzentrierte sich in den Händen von Schultheiss (Schultheiss und Rat), Vennern (Venner) und ausgewählten Mitgliedern des regierenden Kleinen Rats.[5] Seit 1531 bildeten Schultheiss, Venner und Säckelmeister schliesslich die so genannte Vennerkammer, die den gesamten Finanzhaushalt der Stadt und Landschaft Bern kontrollierte.[6]

Roland Gerber, 17.07.2018



[1]    François de Capitani: Adel, Bürger und Zünfte im Bern des 15. Jahrhunderts (Schriften der Berner Burgerbibliothek 16), Bern 1982, S. 74; Barbara Studer Immenhauser: Verwaltung zwischen Innovation und Tradition. Die Stadt Bern und ihr Untertanengebiet 1250-1550 (Mittelalter-Forschungen 19), Ostfildern 2006, S. 101-106; sowie allgemein Eberhard Isenmann: Die deutsche Stadt im Spätmittelalter 1250-1500. Stadtgestalt, Recht, Stadtregiment, Kirche, Gesellschaft, Wirtschaft, Stuttgart 1988, S. 179-181.

[2]    FRB/8, Nr. 1031, S. 387 (9. Februar 1361); sowie Alfred Zesiger: Das bernische Zunftwesen, Bern 1911, S. 18-25; sowie Karl Geiser: Die Verfassung des alten Bern, in: Festschrift zur VII. Säkularfeier der Gründung Berns 1191-1891, Bern 1891, S. 58. 1344 kauften Konrad vom Holz und Peter von Balm ad manus et ad opus communitatis de Berno et civium ein Haus an der Amthausgasse, ohne dass in der Urkunde eine besondere Funktion der beiden im Namen der Stadt handelnden Ratsherren angegeben wird; FRB/7, Nr. 57, S. 53 (23. August 1344); sowie Jolanda Leuenberger-Binggeli: Die Berner Deutsch-Seckelmeister und ihre Standesrechnung, in: Berner Zeitschrift für Geschichte und Heimatkunde 61 (1999), S. 155f.

[3]    FRB/8, Nr. 1070, S. 403 (1. Juni 1363).

[4]    Die Säckelmeisterrechnungen des 14. Jahrhunderts nennen neben dem Säckelmeister und Kleinrat Peter von Wabern mit Ulrich von Murzelen jeweils ein Mitglied des Rates der Zweihundert als zweiten Rechnungsherren; Friedrich Emil Welti (Hg.): Die Stadtrechnungen von Bern aus den Jahren 1375-1384.

[5]    Friedrich Emil Welti (Hg.): Die Stadtrechnungen von Bern aus den Jahren 1430-1452, Bern 1904.

[6]    SSRQ Bern V, Nr. 18a, S. 32. Vgl. dazu auch Roland Gerber: Öffentliches Bauen im mittelalterlichen Bern. Verwaltungs- und finanzgeschichtliche Untersuchung über das Bauherrenamt der Stadt Bern 1300 bis 1550 (Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern 77), Bern 1994, S. 42-44. Die übermächtige Stellung der Vennerkammer führte gegen Ende des 17. Jahrhunderts – vergleichbar mit der Entwicklung in anderen grösseren Schweizer Städten – zu einer Verfassungsreform, in der die Befugnisse der obersten Finanzbehörde eingeschränkt und die Stadtfinanzen wieder unter die direkte Aufsicht des Grossen Rates gestellt wurden; Benedikt Bietenhard: Verwaltungsgeschichtliches zum bernischen Bauwesen im 18. Jahrhundert, in: Berner Zeitschrift für Geschichte und Heimatkunde 36 (1974), S. 74-80; sowie Arthur Vettori: Finanzhaushalt und Wirtschaftsverwaltung Basels 1689-1798. Wirtschafts- und Lebensverhältnisse einer Gesellschaft zwischen Tradition und Umbruch (Basler Beiträge zur Geschichtswissenschaft 149), Basel/Frankfurt a. M. 1984, S. 90-176.

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