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Bachmeister

Der Bachmeister war für Unterhalt und Reinhaltung des Stadtbachs und dessen Zuflüsse im Wangental zuständig.

Die älteste und wichtigste gewerbliche Anlage der Stadt Bern war der Stadtbach (Stadtbach).[1] Für den Unterhalt und die Reinhaltung des Stadtbachs war der Bachmeister zuständig, dessen Amt wahrscheinlich zu Beginn des 14. Jahrhundert, geschaffen worden war. Mit Wambescher wird 1377 erstmals ein Bachmeister namentlich erwähnt.[2] Das Bachmeisteramt wurde gewöhnlich von einem gelernten Zimmermeister ausgeübt. Da der Unterhalt des Wasserlaufs von regelmässigen Materiallieferungen aus den städtischen Steinbrüchen und Wäldern abhing, dürfte sein Amt bereits im 14. Jahrhundert unter die Verwaltung der Bauherren (Bauherren) gekommen sein. 1449 erscheint der Bachmeister jedenfalls erstmals nachweislich unter den Lohnempfängern des Bauherrenamts.[3] Sein festes Jahresgehalt bezog er jedoch nicht von den Bauherren, sondern vom Säckelmeister (Säckelmeister), der ihm in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts jährlich 32 Schillinge Fronfastengelder, ein Pfund für seine Stiefel sowie ein paar zusätzliche Schillinge für seinen Arbeitsrock ausbezahlte.[4] Zum erstenmal urkundlich erwähnt wird der Bachmeister im Jahre 1315, als der Rat seine Wasserhoheit in der Stadt bekräftigte und den Bewohnern verbot, ohne seine Erlaubnis Wasser aus dem Stadtbach und seinen diversen Seitenkanälen in den städtischen Gassen abzuleiten. Das angedrohte Bussgeld von 1 Pfund 15 Schillinge sollte jeweils zu einem Pfund an die Stadt, zu 10 Schillingen an den Schultheissen und zu 5 Schillingen an den Bachmeister gehen.[5]

Laut einer gegen Ende des 15. Jahrhunderts niedergeschriebenen und zu Beginn des 16. Jahrhunderts erweiterten Bachmeisterordnung gehörte es zu den Aufgaben des Bachmeisters, jeden Herbst zusammen mit den Bauherren und den Werkmeistern den Stadtbach zusammen mit seinen zahlreichen Verzweigungen in den städtischen Gassen abzugehen, um zu kontrollieren, ob irgendwo Unrat den freien Lauf des Baches behinderte oder jemand unerlaubterweise Wasser aus diesem ableitete. Gleichzeitig hatte er einmal im Jahr um den 29. September (St. Michaelstag) den Stadtbach von seinem Quellgebiet im Wangental bis zum Einfluss in die Stadt Bern zu säubern und von Treibgut zu befreien. Schliesslich musste er auch alle vierzehn Tage – oder wenigstens alle drei Wochen – die durch die Hinterhöfe der Wohnhäuser verlaufenden Ehgräben (Kloaken) inspizieren, wobei er verstopfte oder eingestürzte Grabenabschnitte umgehend den Bauherren anzuzeigen hatte. Diese sorgten dann dafür, dass die baufälligen Entsorgungsgräben von den betroffenen Hausanstössern ausgebessert oder bei Verunreinigungen gesäubert wurden.[6] Der Bachmeister war ausserdem verpflichtet, im Sommer jede Woche einmal und im Winter alle vierzehn Tage die Tröge der Stadtbrunnen (Sod- und Stockbrunnen) auszuwaschen und den Stadtbach durch die Ehgräben fliessen zu lassen, damit der darin angesammelte Unrat und Kot regelmässig aus der Stadt gespült wurden. Sein Taglohn entsprach jenem eines gewöhnlichen Zimmermeisters und betrug im Sommer 6 Schillinge und im Winter 5 Schillinge ohne Verköstigung. Liess er sich durch die Stadt verpflegen, lag sein Taglohn um einen Schilling niedriger.[7] Für die Reinigung der Brunnentröge oder des Stadtbachs erhielt er ebenfalls einen geringeren Taglohn ausbezahlt. Dieser betrug wie jener eines gewöhnlichen Zimmerknechts im Sommer etwas mehr und im Winter etwas weniger als 3 Schillinge.[8] Die Bachmeister mussten bei ihrem Amtsantritt schwören, dheinen tagwan anzeschryben, dann mit der buwherren wüssen und willen, und den er volbracht habe.[9]

Roland Gerber, 17.07.2018



[1]       Erstmals erwähnt wird der Stadtbach in einer Urkunde von 1249, als der Familie von Dentenberg ihr Erblehensbesitz der Wassermühlen am Stalden durch den burgundischen Statthalter Kaiser Friedrichs II. bestätigt wurde. Vgl. dazu Albert Kurz: Geschichte und Rechtsverhältnisse des Stadtbaches von Bern, Bern 1863, S. 5-77.

[2]       Friedrich Emil Welti (Hg.): Die Stadtrechnungen von Bern aus den Jahren 1375-1384, Bern 1896, hier Stadtrechnung 1377/II, S. 86.

[3]       Bilanzenrechnung C, Burgerbibliothek Bern, Mss.Hist.Helv.IV. 2, S. 345. Vgl. dazu auch den Bachmeistereid aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts; SSRQ Bern Stadt I/2, Nr. 55, S. 41.

[4]       Im Jahre 1378 wurden die jährlichen Fronfastengelder des Bachmeisters von 15 auf 30 Schillinge erhöht; Friedrich Emil Welti (Hg.): Die Stadtrechnungen von Bern aus den Jahren 1375-1384, Bern 1896, hier Stadtrechnung 1378/II, S. 111. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts betrug der ordentliche Jahreslohn des Bachmeisters dann 4 Pfund Fronfastengelder sowie zusätzlich 4 Pfund Stiefelgeld; Säckelmeisterrechnungen 1534-1540, Staatsarchiv Bern, B VII 455 und 456.

[5]       SSRQ Bern Stadt I/2, Nr. 218, S. 90f., sowie SSRQ Bern Stadt I/1, Nr. 286, S. 177 und Nr. 243, S. 351.

[6]       SSRQ Bern Stadt I/1, Nr. 114, S. 305. Vgl. dazu auch Die Ehgräben aus dem alten Bern, in: Monatsschrift für bernisches Verwaltungsrecht und Notariatswesen 71 (1973), S. 385-396.

[7]       Margret Graf-Fuchs: Das Gewerbe und sein Recht in der Landschaft Bern bis 1798 (Beihefte zur bernischen Zeitschrift für Geschichte und Heimatkunde 2), Bern 1940, S. 32.

[8]       Bauamtsurbar I, Stadtarchiv Bern, SAB_A_1_34, fol. 16r-18r.

[9]       SSRQ Bern Stadt V, Artikel 56, S. 123f.; sowie SSQQ Bern Stadt I/2, Nr. 55, S. 41 (Bachmeistereid).

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